Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Moderator: Stjern
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Mich würde ja deren Vertrag mal interessieren das ist ja schon eine deutliche Vorgabe - und die werden sich j auch entsprechend absichern. Kein schlechtes Geschäftsmodell eigentlich, damit nehmen sie ja doppelt Geld ein einmal über die Stallmiete und einmal über die Pferdemiete - und vermutlich ohne Risiko für sie selbst...
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Und in der Nähe von Berlin läuft sowas sicher.Sunny77 hat geschrieben: ↑Di 9. Jan 2018, 18:51 Mich würde ja deren Vertrag mal interessieren das ist ja schon eine deutliche Vorgabe - und die werden sich j auch entsprechend absichern. Kein schlechtes Geschäftsmodell eigentlich, damit nehmen sie ja doppelt Geld ein einmal über die Stallmiete und einmal über die Pferdemiete - und vermutlich ohne Risiko für sie selbst...
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Das einzige, was ich dazu sagen kann, ist, dass der Equidenpass unbedingt zum Pferd gehört, dass er lt. der Viehverkehrsverordnung nur ein Identitäts- und nicht ein Eigentumsnachweis ist.
In der Praxis wird er deshalb meist beim SB bzw. im Stall sein müssen.
Die o.g. Leute müssen ihre Leihpferde dann aber sicher auch für den gewerblichen Verleih versichern.
In der Praxis wird er deshalb meist beim SB bzw. im Stall sein müssen.
Die o.g. Leute müssen ihre Leihpferde dann aber sicher auch für den gewerblichen Verleih versichern.
Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl
Was wir sehen, hängt hauptsächlich davon ab, wonach wir suchen - Sir John Lubbock
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Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Gewerblicher Verleih bei dem Mietmodell sicher. Bei einem kostenlosen „zur Verfügung stellen“ ist es ja nicht gewerblich.
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Ich bezog mich da auf den Mietverleih
Wobei man auch bei einem privaten, unentgeltlichen Verleih/Überlassung aufpassen muss, im Schadensfall wird die KV des Geschädigten möglicherweise trotzdem versuchen, etwas Gewerbliches zu unterstellen.
Wobei man auch bei einem privaten, unentgeltlichen Verleih/Überlassung aufpassen muss, im Schadensfall wird die KV des Geschädigten möglicherweise trotzdem versuchen, etwas Gewerbliches zu unterstellen.
Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl
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Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
ich wüsste nur nicht, welchen Vorteil es hätte etwas gewerbliches zu unterstellen - dann gilt nämlich, dass der geschädigte beweisen muss, dass eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ vorlag (hatte ich ja gerade bei meinem Versicherungsfall wegen Örvar). Was hast Du im Hinterkopf, warum die KV ein Gewerbe unterstellen könnte?
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
für die sehr informativen Beiträge sunny!!!
Haben mir aktuell sehr weiter geholfen
Haben mir aktuell sehr weiter geholfen
grüßele anouk
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Das freut mich zu lesen
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Dafür von mir auch nochmal einen
Das Leben schenkt Dir ein Pferd - reiten musst Du schon selber.
Re: Rechtliche Gedanken rund um "Pferd zur Verfügung stellen"
Darf ich denn fragen, was ihr zwei vereinbart habt? Wenn nicht hier, dann vielleicht als PN? Einfach nur interessehalber