Pachtvertrag kündigen

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Sanojlea
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Re: Pachtvertrag kündigen

Beitrag von Sanojlea »

Ich hab dann grade mal vom örtlichen Schiedsmann erfahren dass ich quasie gar nichts machen kann. Selbstverständlich kann ich fristgerecht kündigen und alles abmahnen was ich will- da muss sie sich aber nicht mal dran halten! Da ich nicht nachweisen kann wie die Pflege vereinbart war ist es wohl zulässig dass sie macht was sie will mit den Grundstücken. Wobei ich da immer noch zögere denn laut BGB ist man verpflichtet die Pachtsache ordnungsgemäß zu pflegen, über diesen Begriff kann man zwar streiten aber darüber das GAR NICHT pflegen nicht "ordnungsgemäß pflegen" ist ja eigentlich nicht?...

Das einzige wozu ich das Recht habe ist die Pachtsache in dem Zustand zurück zu bekommen in dem ich sie erhalten habe... Und diese Wiese war vorher echt in Top Zustand! Eine von den andern zugegebener maßen nicht, aber die um die es hier geht und zwei andere schon...
"Ich will alles daran setzen und mein Bestes geben, damit diese Pferde in ihrem freundlichen Wesen gut über mich urteilen und damit Harmonie walte, getragen vom Einvernehmen zwischen zwei Lebewesen."
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Ramona
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Re: Pachtvertrag kündigen

Beitrag von Ramona »

Sanojlea hat geschrieben:Sicher? Wann ist es denn eine tatsächliche Überlassung? Ich kann also Grund pachten und den einfach so an andere weiter geben? Also so wie ich das nachgelesen und verstanden hatte ist das nicht zulässig...
Eine tatsächliche Überlassung ist es meines Erachtens, wenn der Dritte dieses Angebot annimmt und z. B. seine Rinder drauf stellt.

Ansonsten ist Unterverpachtung grundsätzlich möglich, bedarf aber immer der Zustimmung des Verpächters (Grundstückseigentümers). Also entweder man regelt das schon im Vorfeld, dass Unterverpachtung möglich oder auch ausgeschlossen ist, z. B. bei Vertragsschluss oder erst später, heißt im Klartext man fragt den Verpächter, ob er damit einverstanden ist. Ohne diese Zustimmung (wann auch immer) eingeholt zu haben, ist Unterverpachtung nicht möglich und ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Ramona
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Re: Pachtvertrag kündigen

Beitrag von Ramona »

Sanojlea hat geschrieben:Ich bin grade am überlegen ob ich wirklich fies werden soll: Sie hat ab Winter nur noch unsere Wiesen, sonst keine mehr! Und die Gemeindeverwaltung bei uns hat schon vor Jahren untersagt Gemeindegrundstücke im Winter zu nutzen, ich frage mich jetzt ob man das als Privatmensch auch untersagen darf...
Grundsätzlich kann man jeden bestehenden Vertrag ändern. Nur müssen sich beide Parteien darauf verständigen, dass sie mit der Änderung einverstanden sind. Wenn eine Partei nicht damit einverstanden ist, bleibt nur die Beendigung des Vertrages. Gilt z. B. auch bei Einstellverträgen. Niemand muss eine Erhöhung der Stallmiete einfach so hinnehmen. Er hat aber in der Regel nur die zwei Alternativen, entweder den höheren Preis zu zahlen oder sich einen anderen Stall zu suchen. Akzeptiert er die Änderung kommt damit quasi ein neuer Vertrag zustande.

Also Vertragsänderung mit Winternutzungsverbot ist auf jeden Fall möglich. Allerdings müssen auch Vertragsänderungen immer mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Welche Frist hierfür bei Pachtverträgen angemessen wäre, weiß ich leider nicht. Vielleicht kannst du dich ja mal bei jemandem erkundigen, der von der Änderung eines Vertrags mit der Gemeinde betroffen war, wie weit im Voraus ihm das mitgeteilt worden ist.
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Sanojlea
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Re: Pachtvertrag kündigen

Beitrag von Sanojlea »

Sorry auf den falschen Knopf gekommen und zu früh abgeschickt.
Grundsätzlich kann man jeden bestehenden Vertrag ändern. Nur müssen sich beide Parteien darauf verständigen, dass sie mit der Änderung einverstanden sind. Wenn eine Partei nicht damit einverstanden ist, bleibt nur die Beendigung des Vertrages. Gilt z. B. auch bei Einstellverträgen. Niemand muss eine Erhöhung der Stallmiete einfach so hinnehmen. Er hat aber in der Regel nur die zwei Alternativen, entweder den höheren Preis zu zahlen oder sich einen anderen Stall zu suchen. Akzeptiert er die Änderung kommt damit quasi ein neuer Vertrag zustande.

Also Vertragsänderung mit Winternutzungsverbot ist auf jeden Fall möglich. Allerdings müssen auch Vertragsänderungen immer mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Welche Frist hierfür bei Pachtverträgen angemessen wäre, weiß ich leider nicht. Vielleicht kannst du dich ja mal bei jemandem erkundigen, der von der Änderung eines Vertrags mit der Gemeinde betroffen war, wie weit im Voraus ihm das mitgeteilt worden ist.
Ok dann warte ich mal auf Montag bis der Herr T. von der Gemeinde wieder im Dienst ist, der müsste dass alles wissen.
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