Vorkaufsrecht

Moderator: Stjern

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sacramoso
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von sacramoso »

Ich finde als Pferdebesitzer muß ich mir schon bei der Anschaffung des Pferdes gut überlegen was ich will und was es heißt ein Tier zu kaufen, nämlich ggf. jahrzehnte lange Investition an Zeit, Geld und Mühe. Wenn das Pferd dann doch irgendwann verkauft werden soll heißt das (für mich) eine klare Entscheidung zu treffen:entweder das Pferd geht weg ohne wenn und aber oder ich behalte es. Wenn ich nicht verkaufen will oder kann muß ich mir eine andere Lösung suchen (Dauerhafte RB, Überlassung gegen Kostenübernahme aber Eigentum bleibt bei mir, etc)
Der Verkauf mit Schutzvertrag (rechtlich sowieso nicht bindend), Vorkaufsrecht, Besuchsrecht und was es noch so alles gibt ist in meinen Augen blauäugig wenn nicht gar naiv (Vorsicht: das ist meine persönliche Meinung, ich möchte damit niemanden auf den Schlips treten!). Wie ein paar Leute hier wissen verkaufe ich öfters Pferde (wir geben unsere Schulpferde regelmäßig nach 6-8 Jahren ab in Privathand) Mittlerweile habe ich neun Pferde unter die Haube gebracht und immernoch die Überzeugung wenn man sich beim Verkauf Mühe gibt und den neuen Besitzer gut auswählt dann paßt das in der Regel auch (und von fast allen Pferden die ich bisher verkauft habe weiß ich wo sie sind und daß es ihnen gut geht)
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
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Neddie
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Neddie »

Manchmal hat man aber auch keine Wahl, bei Arbeitslosigkeit z.B.! Was ist dann?
Und oft werden ja auch Pferde mit Vorkaufsrecht im Vertrag abgegeben, die keine "normalen" Reitpferde mehr sind, weil sie in irgendeiner Form ein Handicap haben. Und die Gefahr ist da einfach groß, dass sich darüber hinweg gesetzt wird, auch wenn es noch so ausdrücklich vereinbart wurde (klar, wenn das Pferd nicht verkauft wird, sondern beim ersten Käufer so behandelt wird, hat man auch keine Handhabe). Ich fühle halt an dieser Stelle besonders mit, weil meiner vorgeschädigt ist, und müsste ich ihn aus einer Zwangslage heraus abgeben, und es würde sich so was abspielen wie bei Lottehühs Bekannter, würde ich WAHNSINNIG werden.
Und generell: Wenn man als zweiter Eigentümer das Pferd kauft, ist es ja auch kein Problem, man lässt sich den ursprünglichen Kaufvertrag zeigen und besteht dann auf einen schriftlichen Verzicht des Vorkaufsrechts (man muss/kann den eigenen Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingen schließen, dass verzichtet wird).

Problematisch wird es ja nur, wenn ich dann Viert- oder xter Eigentümer bin. Dazu hatte ich ja oben schon mal geschrieben, dass das problematisch ist, da müsste eine Regelung her, wozu mir im Moment aber nichts einfällt.

Und die Vertragsstrafe halte ich nicht für ein überzeugendes Argument, denn die darf ja nur angemessen sein. Wenn ich das Pferd für 1.200 € abgebe, verpflichtet mich kein Gericht der Welt, 12.000 € Vertragsstrafe zu zahlen (mal so als Zahlenbeispiel).
Und da ich für meinen pro Monat im Schnitt 600 bis 800 € ausgebe, würden die zwei Monate Unterhalt als Vertragsstrafe mich echt nicht weiter kratzen (wie gesagt, die Zahlen sind nur theoretisch).

Aber selbstverständlich würde mir auch alles aus dem Gesicht fallen, wenn jetzt jemand mein Pferd zurück wollen würde. Trotzdem wäre ich dafür, ein dingliches Vorkaufsrecht (ähnlich wie bei den Grundstücken) einzuführen.

P.S.: Als ich noch nach einem Pferd gesucht habe, wollte die Noch-Besi auch "Wer wird Germanys next Top-Besi" spielen, da hab ich auch dankend abgewunken (war auch mit Besuchsrecht, Stallrecht usw. verbunden).
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A.Z.
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von A.Z. »

Dir würde ich aber was erzählen, wenn du von mir den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer sehen wölltest.
Der geht dich genau überhaupt Garnichts an.

Es gibt in jeder Notlage eine Lösung. Wenn die verkaufen nicht sein kann, dann muss man halt sehen.
Aber wenn der Entschluss auf Verkauf fällt, dann ist's halt verkauft. :nix:

Unterm Strich - wenn dein Nacheigentümer das Pferd weiter verkaufen will, informiert dich, fragt ob du zurück kaufen willst und du bist immernoch in der Notlage und kannst nicht - was dann? Dann wird das Pferdchen auch rechtsgültig weiter verkauft und Ende.

Besser gleich dem ins Auge sehen, dass der Verkauf in der Regel ein Abschied auf immer ist.
Viele Grüße Angela

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Neddie
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Neddie »

Hm, das sehe ich etwas anders. Aber natürlich kann jeder für sich entscheiden, ob er ein Pferd mit Vorkaufsrecht im Vertrag erwirbt, oder eben nicht.

Aber Angela, dass der Vertrag mich so gar nichts angeht, stimmt insofern nicht, dass dieser der einzige sichere Nachweis des Eigentums des Verkäufers ist. Die Eigentumsurkunde zählt nämlich nicht (o.k, eigentlich erfolgt die Eigentumsübertragung durch Übergabe des Tieres, aber da durchaus der Besitzer definitiv nicht der Eigentümer sein kann [z.B. weil es "nur" der SB ist] sollte man sich, um auf Nummer sicher zu gehen, den vorherigen Kaufvertrag ansehen.)
Als Käufer hat man kein Anrecht auf Einsicht, es empfiehlt sich aber aus den oben genannten Gründen in jedem Fall. Und wenn der Verkäufer da so völlig dicht macht, würde zumindest ich mir als potentieller Käufer so meine Gedanken zu den Gründen dafür machen.
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Lottehüh
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Lottehüh »

Ich habe weder für Lotti noch für Pablo einen Kaufvertrag ;-)
Das Leben schenkt Dir ein Pferd - reiten musst Du schon selber.
:schritt:
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Neddie
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Neddie »

Muss man ja auch nicht zwingend machen, macht´s aber sicherer. Bin ja Beamtin :shy:
:lol:
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A.Z.
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von A.Z. »

Pferde werden auch heute noch häufig per Handschlag verkauft. :-n
Und wieso auch nicht. :nix:

Wenn du einem Verkäufer derartig misstraust, dass du unbedingt den Vorkaufvertrag sehen willst, solltest du vielleicht besser nicht bei ihm kaufen, Neddie.
Bzw. ich würde nicht an dich verkaufen.
Viele Grüße Angela

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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Ramona »

@Neddie
Man kann einen Pferdekaufvertrag immer noch völlig rechtmäßig per Handschlag schließen. In welche Unterlagen willst du da als nächster Käufer Einsicht nehmen? Dass ein schriftlicher Kaufvertrag vorteilhaft ist, steht außer Frage, aber gesetzliche Vorschrift ist das nunmal nicht.

Des Weiteren lässt du bei der von dir gewünschten Regelung (Herausgabe nach vollzogenem Kaufvertrag) völlig außer Acht, dass man mit dieser Regelung versuchen würde, ein begangenes Unrecht (Weiterverkauf ohne Info an den Vorkaufsberechtigten) durch ein neues Unrecht ("Enteignung" des neuen Besitzers zum Vorteil des Vorkaufsberechtigten) zu heilen. Das darf nicht sein und es ist gut so, dass es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt! Man kann die Rechte eines unbeteiligten Dritten nicht durch Vereinbarungen beschneiden, die zwei andere Vertragsparteien miteinander getroffen haben. Verkäufer und Käufer müssen gleichermaßen vom Gesetz geschützt werden, es wäre Unrecht einer Partei mehr Rechte einzuräumen als einer anderen.

Außerdem musst du bedenken, dass der Käufer, der das Pferd in den Augen des Vorkaufsberechtigten schlecht behandelt, eben nur in genau dieser Hinsicht ein Unrecht begeht. Er hat aber dennoch völlig rechtmäßig das Eigentum am betreffenden Pferd erworben, wenn der Verkäufer grundsätzlich zum Verkauf berechtigt war.

Dass Pferde schlecht behandelt werden, ist empörend und ich finde es auch schrecklich, solche Geschichten wie diese hier zu lesen, obwohl es ja zum Glück ein Happy End für das Pony gab. Das ist aber kein Problem des Kaufrechts, sondern ein Problem auf einer anderen Ebene.
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Neddie
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Neddie »

Ramona hat geschrieben:@Neddie
Des Weiteren lässt du bei der von dir gewünschten Regelung (Herausgabe nach vollzogenem Kaufvertrag) völlig außer Acht, dass man mit dieser Regelung versuchen würde, ein begangenes Unrecht (Weiterverkauf ohne Info an den Vorkaufsberechtigten) durch ein neues Unrecht ("Enteignung" des neuen Besitzers zum Vorteil des Vorkaufsberechtigten) zu heilen. Das darf nicht sein und es ist gut so, dass es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt! Man kann die Rechte eines unbeteiligten Dritten nicht durch Vereinbarungen beschneiden, die zwei andere Vertragsparteien miteinander getroffen haben. Verkäufer und Käufer müssen gleichermaßen vom Gesetz geschützt werden, es wäre Unrecht einer Partei mehr Rechte einzuräumen als einer anderen.
Das stimmt natürlich, dass der nächste nicht grundsätzlich benachteiligt werden darf. Aber es geht nun mal nicht um eine Sache, sondern um ein Lebewesen. Der Drittkäufer könnte/sollte natürlich vom Verkäufer auch einen Schadensersatzanspruch haben. Dann wäre er in meinen Augen genauso gestellt wie der ehemalige Besitzer. Denn nach bestehender Regelung hat der Vorbesitzer emotional das Nachsehen, kann aber Schadensersatz verlangen, bei einer (wie auch immer genau gestalteten) Neuregelung der Drittkäufer.

Ich sehe das halt aus der Perspektive des Tieres (ich weiß, es könnte auch das super süße, nette Mädel sein, das den Zossen über alles liebt, s.o.), nicht so sehr aus der Perspektive der Eigentumsrechte.

Natürlich ist es nach bestehendem Recht alles eine Eigentumsfrage, und ich kann eure Haltung auch voll und ganz verstehen, ich würde es trotzdem begrüßen, wenn es geändert würde, weil ich es als respektvoller (klingt doof, mir fällt aber grad keine gescheite Formulierung ein) dem Tier gegenüber empfinden würde.
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Lottehüh
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Re: Vorkaufsrecht

Beitrag von Lottehüh »

Also ich kann mir eigentlich auch keine andere Regelung vorstellen. Als ich Lottchen damals von einem Tierschützer gekauft habe und der mir den Pass gab und sagte "Aber bitte nicht in der Vergangenheit rumschnüffeln" hatte ich etwas Panik, dass irgendwann mal einer dasteht und sagt, dass er sein Pferd zurück will. Im Endeffekt hatte er wirklich nur den Gedanken "Der Schlachter sollte nicht dafür angegriffen werden, dass er das Pferd rausgegeben hat" und ich war ja Jahre später wirklich in Belgien und hab die früheren Stationen von Lottchen kennengelernt (nicht alle, aber einiges). Gerade deshalb stelle ich mir den von Dir vorgeschlagenen Verkäuferschutz mehr als schwierig vor - da könnte ja 10 Jahre später noch einer kommen und das Pferd zurückhaben wollen - das war halt immer meine Angst. Ich würde sowas nicht wollen. Wenn da jederzeit von irgendwoher ein Ex-Besi kommen könnte, würde ich in dauernder Angst um meine Pferde leben.

Für uns bzw. meine Stallkollegin ist es so halbwegs gut gelaufen - rein rechnerisch - hätte sie das Pferd ein Jahr behalten, wäre sie kostenmäßig vermutlich ähnlich rausgekommen. Natürlich hätte es dem Pferd einiges erspart, wenn sie sie erst gar nicht hergegeben hätte.

Ich bin übrigens ein bisschen verliebt. Sie hat einfach so niedliche Eselohren. Ich glaube, sie hat irgendwo nen Esel in der Ahnentafel :-D
Seit vorgestern lebt sie in der Herde mit ihren beiden ehemaligen Freundinnen und einem Wallach, den sie jetzt neu kennenlernt. Es scheint bis auf ein paar kleine Uneinigkeiten ganz gut zu funktionieren. :clap: :dance1:
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