Bachblüten

Moderator: Sheitana

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Der Muckel
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Re: Bachblüten

Beitrag von Der Muckel »

Hallo Hina,

meine Pferde sind alle als "Schlachtpferd" eingetragen und ich bekomme hier in Deutschland meine Bachblüten von einer THP. Sie hat mir nie gesagt, dass mein Pferd jetzt umgeschrieben werden müsste.

Wenn du die Bachblüten bei euch in der Drogerie kaufen kannst, kann der Verkäufer gar nicht wissen ob du die Bachblüten selbst nimmst oder sie deinen Pferden gibst. Ich würde sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Du willst dein Pferd wahrscheinlich auch nicht nächste Woche zum Schlachter geben...
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Hina_DK
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Re: Bachblüten

Beitrag von Hina_DK »

Nun habe ich die verbindliche Antwort selbst gefunden. Das war dann eine Falschinfo einer THP im Reitforum. War darüber auch sehr verwundert. Auf der einen Seite sind Bachblüten nicht wissenschaftlich nachweisbar, sind freiverkäuflich (in Dänemark nichtmal apothekenpflichtig), sie werden nicht im Equidenpass eingetragen, auf der anderen Seite sollen sie angeblich nicht mit dem Standardeintrag im Equidenpass konform gehen. Fand ich auch recht eigenartig.

Hier zum nachlesen http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standard ... ittel.html Wobei die entsprechende Antwort dort auch recht "gummiartig" gegeben wird.
Viele Grüße
Hina

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A.Z.
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Re: Bachblüten

Beitrag von A.Z. »

Der Muckel hat geschrieben: Ich würde sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Du willst dein Pferd wahrscheinlich auch nicht nächste Woche zum Schlachter geben...
Moment mal - das möchte ich nicht so stehen lassen. Ein Pferd als Schlachttier eintragen zu lassen bzw. diese Eintragung stehen zu lassen, ist ein bewusste Entscheidung. Wenn ich mich dazu entschieden habe, dann muss ich mich auch an die Regeln halten und ggfs. Verkäufer von Arzeneimitteln oder arzneimittelähnlichen Drogen oder auch den Tierarzt und sonstige Behandler darauf hinweisen, dass diese Einschränkung besteht.
Ich kann nicht das eine wollen und das andere nicht mögen.

Ob oder ob nicht ich evtl. in die Lage komme, mein Pferd kurzfristig schlachten lassen zu müssen, sollte dabei keine Rolle spielen. Die Situation kann durch eine extreme Verletzung schneller entstehen, als ich möchte. Und dann? Sagen wir dann auch dem Schlachter nicht, dass das Tier möglicherweise Medikamente o.ä. bekommen hat, die einer Wartezeit bedürfen oder die Schlachtung ausschließen? Oder warten wir gar zu Lasten des Tieres die Zeit ab? :|

Sowas ist der Anfang eines handfesten Lebensmittelskandals. Und wer von uns hat sich nicht schonmal über einschlägige Schlagzeilen aufgeregt?


Hina - vielen Dank für die Info, dass es anscheinend bzgl. der Bachblüten keine Schwierigkeiten gibt.
Viele Grüße Angela

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Wallinka
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Re: Bachblüten

Beitrag von Wallinka »

meines Wissens nach gibt es zwei Sorten Bachblüten: die original englischen, die unter das AMG fallen und dementsprechend nicht gegeben werden dürften. Und "Nachbauten", die als Nahrungsergänzungsmittel gelten und daher nicht darunter fallen.
Allerdings soll es vom OLG Hamburg da jetzt ein Urteil geben, dass Bachblüten nicht unters AMG fallen- ich habs aber auf die schnelle nicht gefunden und keine Zeit zum suchen. :nix:
Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt.
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Hina_DK
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Re: Bachblüten

Beitrag von Hina_DK »

Es ist ja so, dass sämliche Pferde grundsätzlich erstmal unter das Lebensmittelrecht fallen unabhängig, ob ich im Falle des Falles den TA hole oder den Schlachter. Die Pferde werden aber umgetragen, wenn es notwendig wird, ihm aus bestimmten Gründen ein Medikament zu geben, das mit dieser Bestimmung nicht konform geht. Diese Umtragung ist ein Verwaltungsakt, der durch den TA veranlasst werden muss, meine Zustimmung braucht und für den der Equidenpass geändert werden muss. Ich sehe keinen Grund, ohne einen entsprechenden triftigen Grund diese Prozedur zu machen und teuer zu bezahlen, wenn ich ohne diesen Verwaltungsakt nicht darin eingeschränkt bin, im Falle des Falles durchaus den TA in Anspruch zu nehmen. Aber ich muss mich naütrlich trotzdem an die gesetzlichen Bestimmungen halten, die für Tiere, die unter das Lebensmittelrecht fallen, existieren. Im Normalfall geht auch kein TA davon aus, dass man sein Pferd umtragen lassen hat und beachtet das entsprechend bei Behandlungen. Wenn Arzneimittel, die gegen das Gesetz verstoßen verabreicht werden, macht sich der TA strafbar. Allerdings wird das alles bei Pferden recht locker angegangen und dann werden eben Rheumamittel in der Pizza gefunden.

Aber ich wollte das Thema hier eigentlich gar nicht so weit in die Richtung ausdehnen, sondern nur den Grundsatz bezüglich BB klären.

Ich habe das originale englische Rescue Remedy. Aber wie mir scheint, ist dann wohl die Gesetzeslage in Deutschland und Dänemark verschieden, denn das Original habe ich ja aus der Drogerie und es wird dort gar nicht als Arzneimittel deklariert.
Viele Grüße
Hina

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A.Z.
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Re: Bachblüten

Beitrag von A.Z. »

In Deutschland scheint das ein bisschen anders geregelt Hina. Ich musste jedenfalls direkt bei Erstellung des Equidenpasses sagen, ob ich mit der Eintragung als Schlachtpferd einverstanden bin oder nicht.

Im Umkehrschluss scheinen die allermeisten Tierärzte anzunehmen, dass sie ein Nichtschlachttier vor sich haben zur Behandlung. Uns hat zumindest noch keiner nach dem Equidenpass gefragt und ich muss zugeben, auch nicht immer daran zu erinnern. :tuete: So wurde auch schon ein Antibiotika verordnet, dass eigentlich hätte eingetragen werden müssen. Das passiert mir sicher kein zweites Mal.

Allein deshalb möchten wir Aussagen alla "Wo kein Kläger, da kein Richter." hier nicht so öffentlich stehen lassen. Wir wissen schließlich nicht, wer uns so alles zuliest.
Viele Grüße Angela

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Hina_DK
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Re: Bachblüten

Beitrag von Hina_DK »

Die deutschen TAs sind da wahrscheinlich wesentlich laxer. Hier sind die Equidenpässe schon sehr lange Pflicht für alle Pferde und die TAs bekommen einen heiden Ärger, wenn die Einträge nicht ordentlich gemacht werden. Dafür habe ich hier schon einige freiverkäufliche Produkte gefunden, die in DE entsprechend anders gehandhabt werden.

Aber mal zurück zu den BBs. Bezüglich der Dosierung von Rescue Remedy ist mir das noch nicht so ganz klar. Ich soll dem Pferd zwei mal täglich eine Pipette voll geben. Ist das nicht übertrieben? Das Zeug ist hier hölleteuer, kostet die 20 ml Flasche umgerechnet 28 EUR. Hab mir jetzt schon wesentlich günstiger Nachschub aus einer Hamburger Versandapotheke bestellt.
Viele Grüße
Hina

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Hina_DK
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Re: Bachblüten

Beitrag von Hina_DK »

Ich habe nochmal etwas weiter gesucht bezüglich BB und AMG. Das Urteil von 2008 des OLG Hamburg bezog sich nur auf die Rescue-Remedy-Mischung, die ein Bachblüten-Produkt und somit keine eigentlichen Bachblüten sind. Bachblütenprodukte sind mit diesem Urteil aus dem Bereich des AMG rausgefallen, somit nicht mehr ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, sondern fallen in den Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes oder gelten als Kosmetika. Die original Bach-Blüten selbst fallen aber nach wie vor unter das AMG und eigentlich liegt das nur daran, weil die Produktbeschreibung dem definierten Arzneimittelbegriff entspricht. Im Grunde also die Importe von Nelson, ausgenommen Rescue Remedy, weil die nicht als "Medizin" gegen spezifischen Krankheitsbilder beschrieben werden. Alles andere ist eher eine Art Grauzone, je nach Produktbeschreibung bzw. mit welchen Worten das jeweilige Produkt beworben wird (z.B. Krankheitsbilder, Wirkungsweise usw.). Arzneimittel dürfen überhaupt nicht beworben werden und Lebensmittel bzw. Tierfutter darf nicht mit Krankheitsbildern beworben werden. Die Wirkung der Inhaltsstoffe kann ja nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Das ist also nicht der Grund für die Einordnung unter das AMG.
Viele Grüße
Hina

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Neddie
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Re: Bachblüten

Beitrag von Neddie »

Hey Leute, ich habe auch eine bzw. zwei Fragen:

Kann man Pferden die Original-Tropfen (also MIT Alkohol) geben? Oder muss man auf alkoholfreie Varianten umsteigen?
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“

Kurt Tucholsky
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Neddie
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Re: Bachblüten

Beitrag von Neddie »

Und kann mir jemand was zur Dosierung sagen? Gibt es da eine Faustregel (zum Beispiel Abhängigkeit vom Gewicht?)
„Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.“

Kurt Tucholsky
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