Betriebshaftpflichtversicherung

Moderator: Sheitana

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A.Z.
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von A.Z. »

Haftbar ist nach meiner Kenntnis der Verursacher.

Bei einer Pferdehaltung der Pferdhaltungsbetrieb - wer in welcher Konstellation der Betrieb ist, kann doch nur im Einzelfall mit Kenntnis aller Umstände klar dargestellt werden.

Steht das Pferd in einem Pensionbetrieb, finde ich das recht übersichtlich.

Pachte ich ein Stück Wiese, ist es sicher nicht mehr ganz so einfach. Im Zweifel bin ich allein oder mit meinen Partner tatsächlich ein Pferdehaltungsbetrieb auch ohne gewerbliche Nutzung der Pferde. Und damit für alle Schäden die aus dem Betrieb heraus entstehen und das sind nunmal nicht nur die wo sich die Tiergefahr verwirklicht, verantwortlich.
Viele Grüße Angela

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Cate
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Cate »

Um jetzt völlige Verwirrung zu stiften - und aus echtem Interesse ;) - wie ist es denn, wenn man als Selbstversorger etwas mietet?
Bei einer Pacht ist es klar, die "Gefahr" liegt beim Pächter, der ja für Pachtflächen auch BG-pflichtig wird - aber wie ist das bei Miete? :-e


Und ja, wir haben natürlich eine Betriebshaftpflicht, allein schon wegen des Mähdreschers, die schließt aber z.B. auch die sog. "Umweltschäden" mit ein, ebenso unsere Privathaftpflicht incl. Altenteiler und Hund :mrgreen: . Für die Pferde mußten wir diese um die Tierhütehaftpflicht und eine Obhutsschadenversicherung erweitern - meine privaten Pferde sind hier allerdings ausdrücklich ausgenommen, die muß ich alle drei so versichern :geldalle:
Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl

Was wir sehen, hängt hauptsächlich davon ab, wonach wir suchen - Sir John Lubbock :puppy: :puppy:
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Andrea73
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Andrea73 »

Also wir haben ja auch gemietet.
Meine Pferde habe ich extra versichert (bei einer anderen Versicherung). Mein Kollege hat sein Pferd und seinen Hund etwas günstiger durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Das vierte Pferd, was uns beiden gehört, konnte auch nicht vergünstigt versichert werden, warum auch immer. (Das hatte alles mein Kollege gemacht, ich erinnere mich nicht mehr genau).
Mir ist das alles sehr unverständlich.
Liebe Grüße
Andrea
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A.Z.
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von A.Z. »

Dann geht doch mal beide zu dem Fachmann, der das so zurecht gemacht hat und lasst es euch erklären. Das nur über einen Übermittler erklärt zu bekommen, ist verständlicher Weise nicht ganz glücklich, denn der kann nur den Teil wieder geben, den er verstanden hat.
Ich kann nur spekulieren, dass die Versicherung deines Partners dich quasi als Einsteller betrachtet. Vielleicht wäre hier doch die offizielle Gründung einer GbR interessant.

Nach meiner Kenntnis unterscheidet sich der Miet- vom Pachtvertrag nur insofern, als die Pacht das Fruchtziehungsrecht beinhaltet

- Beispiel Obstbäume - beim gepachteten Baum darfs du das Obst behalten, beim gemieteten Baum gehört es dem Grundstückseigentümer
- Beispiel Stute - pachtest du sie, kannst du mit ihr züchten und das Fohlen behalten, mietest du sie, gehört das Fohlen dem Pferdeeigentümer

Der Nutzungsvertrag über ein Grundstück zur Pferdehaltung stelle ich mir als Mietvertrag ein wenig schwierig vor. Man dürfte dort keine Cent erwirtschaften. Nichtmal Wettbewerbsgewinne (Turnier) - denn das wäre eine Frucht aus der Pferdehaltung. :-e
So steht zwar über gewerblichen Verträgen in der Regel etwas von Miet- oder Nutzungsvertrag, aber dem Wesen nach sind es sämtlich Pachtverträge, denn der Vertragspartner darf die Räume etc. sowohl nutzen als auch die Früchte aus der Nutzung ziehen.
Was rein die Haftung aus der Pferdhaltung heraus angeht, seh ich ehrlich gesagt keine Unterschiede zwischen Mieten und Pachten. Sollte die Konstellation nicht so sein, dass mein Vermieter/-pächter bereits einen Pferdehaltungsbetrieb hat und dies Vermietung/-pachtung im Rahmen dieser betrieblichen Tätigkeit macht, dann werde ich als Mieter/Pächter gleichermaßen gerade stehen dürfen.
Viele Grüße Angela

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Andrea73
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung

Beitrag von Andrea73 »

Also als Einsteller werde ich nicht gesehen. Der Mietvertrag läuft auf mich. Die Versicherung auf uns beide, wobei da sogar beisteht "Haltergemeinschaft".
Da wir mal überlegt haben, einen Einsteller zu nehmen, hatten wir uns dahingehend erkundigt. Dann hätten wir noch die Hüteversicherung abschließen müssen.

Ich denke auch, ein Gespräch wäre mal sinnvoll.
Liebe Grüße
Andrea
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