Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Moderator: Stjern

ehem User

Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von ehem User »

Hallo Zusammen!

Evtl. kann jemand etwas diesbezüglich raten / sagen.

Bei uns wurde vor zwei Wochen ein neues Pferd in die Herde eingegliedert. Die Herde war seit Jahren konstant und sehr ruhig, es gab nie Verletzungen. Vor einer Woche holte eine Miteinstellerin ihren Wallach mit einer starken Trittverletzung vom Paddock. Der TA hat die große Wunde auch eindeutig als solche identifiziert und würde das, wenn nötig, schriftlich bestätigen.

Nun hat diesen Vorfall jedoch niemand beobachtet, es kann also niemand bezeugen, welches Pferd es denn nun wirklich war bzw. was da abgelaufen ist.

Allerdings geht die TA-Rechnung schon jetzt an die 1.000 € und die Pferdebesitzerin ist im Augenblick finanziell nicht wirklich gut bemittelt.

Nun haben wir ja alle eine Pferde-Haftpflicht-Versicherung und ich hatte irgendwo einmal gelesen, dass bei solchen Vorfällen in der Herde, an denen nicht nachweisbar ein Pferd ursächlich Schuld war, sich dann die Haftplichtversicherungen aller (wären in unserem Fall 5) die Kosten teilen. Ist das so? Oder habe ich das komplett falsch im Hinterkopf? Ich meine, wofür hat man diese denn sonst?

Ich würde es unfair finden, wenn die Besitzerin auf diesen Kosten nun alleine sitzenbliebe. Hat jemand hier schon Erfahrung mit solch einem Fall?

Leider kenne ich nur Fälle, in denen man dann als Besitzerin dann schlussendlich doch die Kosten alleine trägt. :(

Liebe Grüße und Danke schon einmal!
Benutzeravatar
Equester
Pegasus
Beiträge: 17309
Registriert: Di 15. Mai 2012, 08:52

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von Equester »

Weideunfälle werden - wenn überhaupt - nur zur Hälfte übernommen. Und da muss man dann auch Zeugen haben, die den Vorfall gesehen haben. Mein Traber hat damals den Appi von der SB so getreten, dass der genäht werden musste. Meine Versicherung hatte das kpl. übernommen, aber nur, weil es Zeugen gab und es außerhalb vom Auslauf passiert ist. So etwas ist immer eine schwierige Kiste, denn es muss ja gar nicht das neue Pferd gewesen sein. Es kann ja auch ein bisher unauffälliges Pferd gewesen sein, weil sich die Gruppe in Summe geprügelt hat. Ursächlich mag ja der Neu dafür verantwortlich sein, aber wenn es einen Tumult gab, wo mehrere Pferde beteiligt waren, kann der Tritt durchaus von einem anderen Pferd gekommen sein. Ohne Zeugen schätze ich mal, wird die Versicherung 0,00 € übernehmen.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
Benutzeravatar
b.e.a.s.t
Einhorn
Beiträge: 6962
Registriert: Mi 23. Mai 2012, 10:59
Wohnort: 19258 Besitz

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von b.e.a.s.t »

Einfacher ist es jemand nimmt es auf seine Kappe (seine Pferde HAaftpflicht)
Unser Tagebuch

Cowgirl up
viewtopic.php?f=14&t=10019
Wenn Du das Seil entfernst, bleibt nur eins ... die Wahrheit, Pat Parelli


http://kastanienhof.weebly.com
ehem User

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von ehem User »

b.e.a.s.t hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 09:21 Einfacher ist es jemand nimmt es auf seine Kappe (seine Pferde HAaftpflicht)
Nun ja, das wäre dann aber Versicherungsbetrug!


Danke Dir, Equester. Ja, ich hatte schon befürchtet, dass das nicht so einfach sein wird. :(

Da kommt ja vieles zusammen. Herde auf dem Paddock, keine Zeuge dabei und es kann jedes Pferd gewesen sein, da neue Mitglieder ja immer erst einmal für allgemeine Unruhe sorgen.

:|
Benutzeravatar
Sheitana
Zentaur
Beiträge: 30583
Registriert: Di 15. Mai 2012, 08:07
Wohnort: Bergheim
Kontaktdaten:

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von Sheitana »

Equester hat im Grunde schon alles beschrieben. Wenn man ausmachen könnte welches Pferd es war, sprich Zeugen, dann würde es übernommen, vermutlich aber eh nur 50%, weil man die allgemeine Tiergefahr mit einrechnet. Man nimmt solche Verletzungen zu einem gewissen Grad in Kauf, wenn man das Pferd in eine Herde stellt und es ist auch nicht gesagt, ob das verletzte Pferd nicht eine "Mitschuld" an dem Tritt hat.
Ich würde es einfach versuchen, vll bekommt man so einen Teil der Kosten ersetzt, aber sehr schwierig.
Benutzeravatar
sacramoso
Einhorn
Beiträge: 5221
Registriert: Mi 2. Jan 2013, 19:42
Wohnort: München

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von sacramoso »

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen wie bei mir ein Fall von Koppelverletzung abgerechnet wurde:

Aufgrund von Zeugenaussagen war eindeutig klar, daß mein Pferd das andere verletzt hatte (es ging um eine Bißwunde in Augennähe). Meine Haftpflicht hat die Hälfte der TA Kosten übernommen, 50% gingen zu Lasten der Besitzerin des verletzten Pferdes weil sie ihr Pferd mit auf die Koppel stellte und damit das Risiko einer Verletzung in Kauf nahm.

Auf deinen Fall gemünzt:
Maximal werden bei Koppelgeschichten 50% übernommen. Da es niemand gesehen hat und somit nicht klar ist welches Pferd der "Täter" war wird vermutlich keine Versicherung zahlen.
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
Benutzeravatar
anouk
Pegasus
Beiträge: 10191
Registriert: Mi 23. Mai 2012, 10:34

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von anouk »

Samtnase hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 09:35
b.e.a.s.t hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 09:21 Einfacher ist es jemand nimmt es auf seine Kappe (seine Pferde HAaftpflicht)
Nun ja, das wäre dann aber Versicherungsbetrug
Richtig, damit wenig empfehlenswert, vor allem da es nun quasi öffentlich im Netz steht

Ich hatte letztes Jahr Gesamtkosten von ca 3.000€ :nix: inkl op... Da keiner dabei u gesehen welches pferd es war hab ich komplett selbst bezahlt... Ist halt übel, je größer das Tier umso höher im Zweifel die ta kosten

Hat die besi ev op o Krankenversicherung?
grüßele anouk :schaf:
baobap
Sportpferd
Beiträge: 1299
Registriert: Sa 22. Nov 2014, 11:54
Wohnort: Bodensee

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von baobap »

Wir hatten das am Hof mal in einer 5er Herde und es war eindeutig eine Trittverletzung, vom TA bestätigt und auch nachher von der Klinik. Wurde mit 50% von allen anderen ihrer Versicherungen übernommen. Einer hat es seiner Versicherung gemeldet mit den Daten der anderen, die ihre Pferde in der gleichen Herde hatten + deren Versicherungen. Belief sich auf gut 3500,-. War aber anstandslos geregelt worden.
ehem User

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von ehem User »

Danke Euch!
baobap hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 12:43 Wir hatten das am Hof mal in einer 5er Herde und es war eindeutig eine Trittverletzung, vom TA bestätigt und auch nachher von der Klinik. Wurde mit 50% von allen anderen ihrer Versicherungen übernommen. Einer hat es seiner Versicherung gemeldet mit den Daten der anderen, die ihre Pferde in der gleichen Herde hatten + deren Versicherungen. Belief sich auf gut 3500,-. War aber anstandslos geregelt worden.
Genau so hatte ich das auch schon einmal irgendwo gelesen.
Danke Dir! Ich denke, es ist einfach diesen Versuch wert. Wenn die Versicherungen ablehnen, dann tun sie es eben.

Die Besitzerin hat eine OP Versicherung, aber keine für "normale" Behandlungen. :(
ehem User

Re: Rechtliches - Verletzung nach Eingliederung

Beitrag von ehem User »

Also, die Besitzerin hat sich jetzt auch einfach mal bei ihrer Versicherung erkundigt. Diese ist zwar nicht "betroffen", hat aber bereitwillig Auskunft erteilt: Tatsächlich kann man es in solch einer unklaren Situation dann so wie von Dir, baobap, beschrieben regeln. Also jede Versicherung der übrigen Herdenpferde trägt ihren Anteil an den 50 % der Rechnung.
Antworten