Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Moderator: Stjern

ehem User

Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von ehem User »

wenn deine versicherung die RB einschließt, haftet sie nicht für schäden AN der RB, sondern für schäden, die dein pferd MIT der RB verursacht....
wobei gut zu wissen ist, dass schäden an der RB scheinbar als haftpflichtfall gehen - ost das immer so? weiß das jemand?
denn als besitzer bekomm ich ja nichts von meiner Haftpflicht, wenn mich emin eingenes pferd verletzt :kratz:
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Equester
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Equester »

Doch, sie haftet für Schäden, die der RB im Umgang mit dem Pferd passieren. Ich habe das Geld ja nicht bekommen, weil ich bei meinem Sturz Grashalme genknickt und daurch einen Flurschaden verursacht habe. Dann wäre ja wohl auch eher der Eigentümer des Grashalms der Geldempfänger gewesen. :mrgreen: Die haben alle Unterlagen vom Arzt angefordert und danach das Geld überwiesen. Was für die Versicherung allerdings wichtig war: bin ich das Pferd vorher schon geritten, wenn ja, wie lange.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
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Sky4ever
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Sky4ever »

Dann gibt es definitiv unterschiedliche Aussagen seitens der Versicherungen. :nix:

Und ich würde mich niemals daruf verlassen, selbst wenn meine Versicherung es mir schriftlich geben würde. Dazu habe ich schon zu viele Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Was gestern galt, daran kann sich heute im Ernstfall niemand mehr erinnern.

Anderer Fall, aber für mich sehr erschreckend, weil ich es miterlebt habe:
Zwei Reiter sind mit ihren Pferden auf einem Feldweg unterwegs, beide am rechten Seitenrand. Auto nähert sich von hinten und fährt mit niedriger Geschwindigkeit aber trotzdem fast ungebremst auf das hintere Pferd auf. (Zum Glück verletzt sich das Pferd nur leicht, und geht auch nicht durch, so dass der Reiter unverletzt bleibt.) Die Autofahrerin, eine ältere Dame, gibt vor Ort an, dass sich durch die tief stehende Sonne geblendet wurde. Ihr Auto wird beschädigt.
Fall landet vor Gericht, weil die Versicherung des Autos den Schaden am Auto von der Tierhalterhaftpflicht ersetzt bekommen will. Und vor Gericht bekommt die autoversicherung Recht, weil die ältere Dame ihre Aussage zur tief stehenden Sonne widerruft, und dann nur aufgrund der Tiergefahr die Tierhalterhaftpflicht zahlen muss. :shock: Das finde ich schon krass. Und es hat bei mir zu dem Gefühl geführt, dass es sich im Zweifelsfall immer so zurecht gelegt wird, dass die Versicherungen gut bei weg kommen.

Und gerade weil die Versicherungen ja den Einschluss einer RB so unterschiedlich bewerten, hätte ich da große Sorge, wie im Ernstfall geurteilt wird. Ich habe da große Angst, dass ich letztendlich für die Verletzungen meiner RB (im schlimmsten Fall vielleicht Querschnittslähmung oder ähnliches) mein Leben lang zahlen muss. :hand:
Reitmaus
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Reitmaus »

Equester hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 07:40

Grundsätzlich würde ich aber mein Pferd für Kinderreiten nicht zur Verfügung stellen :shy: . Egal wie erfahren der Mensch dazu ist und wie gut man den kennt. :nix:
Ich habe vor Jahrzehnten mal eine Vereins-Voltigruppe geleitet. Der Verein liess erst Kinder ab 8 (oder 10?) Jahren zu, mit der Begründung, dass kleinere Kinder nicht in der Lage wären, sich in verantwortbarer Weise ausreichend sicher auf dem 150 Stm Pferd zu halten. Wir hatten also nur Kinder ab den besagten Alter bis ca 15/17 Jahren.

Eines Tages hatten wir den Fall, dass 2 Mädels der Gruppe einem neuen Mitglied auf's 1.000%ig stillstehende (!) Pferd halfen, und während die beiden Helferinnen sich bemühten, die Neue stützend und schiebend auf's Pferd zu bekommen, rutscht die Neue postwendend auf der anderen Seite wieder runter und bricht sich den Arm! Pferd stand die ganze Zeit absolut still! - Ich hab die Stunde abgebrochen, das Pferd den erfahrendsten Mädels der Gruppe überlassen um es zurück zum Stall zu bringen, und die Verletzte (von der wir da noch nicht wussten dass der Arm gebrochen war. Hat sich erst beim Arzt rausgestellt) zum Arzt gefahren. - Also da braucht sich das Pferd gar nichtmal doof zu benehmen, damit was passiert. Im damaligen Fall war alles über den Verein abgesichert, also nicht mein Problem. Aber dass SO schnell was SO doof laufen kann, ist mir immer sehr nachdrücklich in Erinnerung geblieben.



Der Begriff "RB" wird meines Wissens nach als "MitBESITZER" definiert. Eine RB zahlt einen monatlichen festen Anteil an den Kosten des Pferdes und somit "gehört" ihr je nach Anteil der entsprechende Anteil des Pferdes. Das ist was Anderes als wenn man sein Pferd "ausleiht", egal ob gratis oder gegen einen Betrag entsprechend der Reitstunden. Wenn nun die RB jedoch als Mitbesitzer definiert wird, hätte sie ebenso wie der Hauptbesitzer keinen Anspruch auf Schäden an ihrer eigenen Person (vermutlich ebensowenig wie an ihrem sonstigen Eigentum, z.B. Pferd kickt eine Delle ins Auto der RB).

Wenn nun aber kein RB-Verhältnis besteht, sieht die Sache anders aus, und meines Wissens nach gibt es da keine hieb-und-stichfeste einheitliche Regelung. Ich finde es zwar traurig, dass man anderen Menschen nicht mehr so unbefangen einen Gefallen tun kann, aber wenn man um eines kleinen Gefallens willen das Risiko auf sich nehmen muss, sein eigenes Leben (finanziell) zu ruinieren... :(
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Equester
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Equester »

Reitmaus hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:43


Der Begriff "RB" wird meines Wissens nach als "MitBESITZER" definiert. Eine RB zahlt einen monatlichen festen Anteil an den Kosten des Pferdes und somit "gehört" ihr je nach Anteil der entsprechende Anteil des Pferdes. Das ist was Anderes als wenn man sein Pferd "ausleiht", egal ob gratis oder gegen einen Betrag entsprechend der Reitstunden. Wenn nun die RB jedoch als Mitbesitzer definiert wird, hätte sie ebenso wie der Hauptbesitzer keinen Anspruch auf Schäden an ihrer eigenen Person (vermutlich ebensowenig wie an ihrem sonstigen Eigentum, z.B. Pferd kickt eine Delle ins Auto der RB).

Das wäre mir jetzt aber ganz neu. In meinem Vertrag steht ausdrücklich Reitbeteiligung und wie die versichert ist. Da ist sogar definiert, mit welchem Equipment das Pferd im Gelände geritten werden darf (u.a. Gebißlos, Sattellos). Daraus leitet sich mitnichten ein Mitbesitzanspruch ab und verhindert auch nicht die Zahlung im Schadenfall. Ich bin ja nun grad das beste Beispiel. Ich war als RB versichert, ich hatte einen Unfall mit dem Pferd und die Versicherung hat gezahlt. Wenn der mich heute abschießt, dann bekomme ich nur Geld von meiner Unfallversicherung, da zahlt die Pferdeversicherung nicht mehr weil ich jetzt der Eigentümer bin.

Wenn ich ein Pferd nur verleihe, dann kann das schon als Gewerbe ausgelegt werden und da sind die Versicherungsfakten noch mal ganz andere.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von anouk »

Hmmm
Ich habe jetzt nochmal meinen Versicherer angeschrieben, die Aussage hatte ich bisher nur mündlich :shy:

Urteil OLG Nürnberg

Das ist der fall der viele hat aufhorchen lassen. Damit wäre ja, im falle jeder Versicherer redet sich raus, das Thema rb gestorben :nix:
grüßele anouk :schaf:
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Equester
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Equester »

Na ja, aber das ist doch jetzt eindeutig. Die Besitzerin hatte lediglich eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden, keine Versicherung für eine RB. Habe ich eine Versicherung, die ausdrücklich eine RB einschließt, sind solche Schäden abgedeckt (meine übernimmt z.B. Personenschäden bis 3 Mio). Jede RB sollte sich den Versicherungsschein zeigen lassen, wenn der Besitzer keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, sollte man da keine RB annehmen. Ich finde jetzt nicht, dass das Urteil jeden davon abschrecken sollte, eine RB zu nehmen. Es sollte aber eine deutliche Warnung sein, keinen drauf zu lassen, wenn das nicht geregelt ist.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von anouk »

Ja, stimmt equester, zumindest war rb nicht im Versicherungsschutz enthalten.. U hätte laut Urteil jederzeit mit versichert werden können.... Tja, das ist dann wohl dumm gelaufen
grüßele anouk :schaf:
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A.Z.
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von A.Z. »

Achtung - lest euch mal alles durch, was zu dem Urteil steht.

u.a.
Die Beklagte hatte zur Deckung ihrer Haftpflicht als Pferdehalterin eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach den, dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen war der Versicherungsschutz jedoch für die entgeltliche Überlassung des Pferdes im Rahmen einer Reitbeteiligung ausgeschlossen.
Also - mit Verlaub - wer schließt denn bitte sowas ab?

Ich sehe diese ganzen expliziten Einschlüsse in Versicherungen extrem kritisch. Denn man muss bedenken, wenn bestimmte Sachen festgelegt werden, dann heißt das im Umkehrschluss auch, dass alles andere ggf. AUSGESCHLOSSEN ist.
Die einfachste Form einer Tierhalterhaftpflicht ist tatsächlich
"Versichert ist die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB" Punkt aus Ende

Und dann wäre auch die Halterin in dem Beispiel nach dem Gerichtsurteil abgesichert gewesen. Denn das Gericht hat festgestellt, dass sie zu haften hat und ohne den expliziten Ausschluss hätte die Versicherung eintreten müssen.

Also - Versicherungsbedingungen lesen. Nicht zu viel extra, extra, extra einschließen lassen, damit nicht im Umkehrschluss anderes als das Geschriebene ausgeschlossen ist und vor allem genau schauen, ob explizit was ausgeschlossen ist.
Und evtl. muss man dann damit leben, dass man dann eben nicht nur mit 50 € im Jahr (Achtung Übertreibung) für ne Tierhalterhaftplicht raus kommt.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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Sheitana
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Re: Pferd "verleihen" zum Pony reiten??

Beitrag von Sheitana »

Habt ihr den von mir eingestellten Link gelesen?
Da stehts doch genau drin.

Der nächste Schritt muss sein: Eigene Haftpflichtbedingungen lesen und im Zweifel nachfragen und SCHRIFTLICH geben lassen.

Alle Diskussionen des für und wider und bei xy wars so sind müßig. Wichtig ist, was in EURER Haftpflicht steht.

@ Equester RB mit eingeschlossen heißt eben leider nicht automatisch, dass Schäden AN der RB versichert sind. Ich verweise da nochmal auf meinen Link. Dennoch ist es ja möglich, dass bei DEINER Haftpflicht nochmal extra was dazu steht. Das gilt aber dann nicht für andere Versicherungen.
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