Vielleicht finde ich ja jemanden, der Lust hat sich mit mir gemeinsam ein paar Überlegungen anzustellen - aus reiner Spaß an der Freude.
Ich bin auf Facebook über eine junge Frau gestolpert, die ihren traumhaft schönen Isi-Wallach für 1-2 Jahre zur Verfügung stellen will, weil sie gerade ihren Job verloren hat und darüber hinaus ihre langjährige Beziehung gescheitert ist und sie nun auszieht. Nun kann sie sich das Pferd eigentlich nicht mehr leisten, will ihn aber auch nicht verkaufen, sondern die Chance haben ihn in 1-2 Jahren wieder zurück zu nehmen. Und NEIN - ich ziehe nicht mal annähernd in Erwägung, das Pferd zu übernehmen, das emotionale Drama würde ich nicht überleben.
Ich hatte sie gefragt, ob sie weiß, woraus sie sich einläßt und so sind wir in's Gespräch gekommen. Sie hat natürlich zig Interessenten, vor allem junge Mädchen, die kein Geld haben, aber sich den "Traum vom Pferd als wäre es mein eigenes" erfüllen wollen. Tatsächlich fand ich alleine die Überlegung total spannend und da ich so rechtlichen Kram irgendwie auch super interessant finde, habe ich mir da einfach mal ein paar Gedanken zu gemacht
Mein Gedanke war, dass es ja NOCH viel schwieriger ist für alle Parteien für Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen, als bei einem Verkauf. Schließlich verleiht man ja hier keinen Hammer oder eine CD... Sondern ein Lebewesen. Solche Pachtverträge kommen andererseits bestimmt öfter vor, zum Beispiel in der Zucht oder bei Turnierpferden oder Rennpferden.
Schauen wir uns also zuerst mal die Parteien und ein paar Definitionen an:
Eigentümer: Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden.
Besitzer: Besitz: die vom Verkehr anerkannte tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 ff. BGB) nicht zu verwechseln mit Eigentum. Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb).
Tierhalter: Tierhalter ist derjenige, dem aus eigenem Interesse auf längere Zeit die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, der für dessen Kosten aufkommt und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres trägt. (Definition eines Gerichts, Link gefunden hier im Forum)
Dann schauen wir uns mal die verschiedenen Vertragsformen an:
Pacht: Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.
Möchte man sein Pferd unentgeltlich zur Verfügung stellen, so kann man lediglich einen "Vertrag über die Überlassung eines Pferdes zur zeitlich begrenzten Nutzung" abschließen.
Was muss nun also alles in so einen Vertrag rein... Woran sollte man denken...
- Art des Vertrags (Überlassung zur Nutzung oder Pachtvertrag)
- Vertragspartner (Eigentümer und zukünftiger Halter/Nutzer)
- Vertragsgegenstand – das Pferd. Möglichst genau. Name, Geburtsdatum, Züchter, Lebensnummer, Chipnummer, Farbe, besondere Abzeichen wenn vorhanden
- BESCHAFFENHEIT des Pferdes
- Gesundheitszustand
- Charakterliche Beschreibung
- Ausbildungsstand
- Eignung und Einsetzbarkeit
Zur Feststellung des Gesundheitszustandes gibt es AKUs. Je größer die ist, desto besser, am besten inkl. Blutprobe(n), die dann teilweise eingefroren wird. Evtl. auch Röntgenbilder.
Dann muss man überlegen, wer die Feststellung des Gesundheitszustandes bezahlt, wer den Tierarzt dafür aussucht, wo und wann diese Feststellung durchgeführt wird. Ich denke, beide müßten sich die Kosten teilen (denn es haben ja auch beide ein Interesse an der Feststellung), man müßte sich gütlich auf einen Tierarzt einigen und ich würde so eine Feststellung VOR der Abholung durchführen lassen, sonst sind nachher „Schäden“ durch den Transport in der Untersuchung drin. Wird das Pferd dagegen gebracht, könnte der Nutzer ein Interesse daran haben, dass die Untersuchung erst nach dem Transport durchgeführt wird - die Frage ist nämlich hier, wann der Gefahrenübergang definiert wird (also wer trägt das Risiko von Schäden). Beim Verkauf sagt man, dass der Gefahrenübergang normalerweise bei Übergabe ist. Bis dahin trägt der Eigentümer das Risiko, danach der Nutzer.
Festgehalten werden müssen auch alle früheren Erkrankungen oder Unfälle, Besonderheiten etc. in Bezug auf die körperliche Verfassung, Fütterung etc. Denn selbst, wenn bei der AKU alles gut ist, sollte man Schäden, die aus den früheren oder bestehenden Erkrankungen resultieren ausschließen (z.B. das Pferd hatte mal eine Rehe, dann kann der Eigentümer keinen Wertausgleich verlangen, wenn das Pferd wieder eine Rehe entwickelt - so machen es Versicherungen ja auch. Das entsprechende Risiko ist vom Eigentümer zu tragen).
Zuletzt muss noch ein Passus her, dass beide Parteien sich darüber einig sind, dass das Pferd in Bezug auf alle nicht bei der AKU festgestellten Mängel oder bekannte Risiken als "gesund" einzustufen ist.
Die Charakterliche Beschreibung dient hauptsächlich dem Schutz des Eigentümers. Wenn der Nutzer beispielsweise das Pferd nach 6 Wochen zurück geben will, weil es ihm zu "wild" ist, dann kommt es darauf an, was in diesem Passus gestanden hat und ob das als Grund für eine fristlose oder fristgerechte Kündigung des Vertrags in Frage kommt. Fristlose Kündigung des Vertrags aufgrund bestehender charakterlicher Merkmale (z.B. sehr temperamentvoll, kann hengstig sein, etc.) könnte natürlich ausgeschlossen werden – oder mit Vertragsstrafe belegt werden. Wenn der Nutzer das Pferd aus charakterlichen Gründen zurückgeben will, muss er zahlen. Dabei ist zu beachten, dass die Vertragsstrafe nie "unverhältnismäßig hoch" sein darf. Die Bemessungsgröße wäre hier auch nicht der Wert des Pferdes, sondern die dem Eigentümer entstehenden Kosten bei plötzlicher, fristloser Kündigung (Organisation der Abholung, neuer Stall) - ich denke die Vertragsstrafe darf dann niemals höher sein als die Kosten der Abholung plus einen Monat Stallmiete, max. 500€.
Beim Ausbildungsstand darf man als Eigentümer auch nicht flunkern. Am besten schreibt man, dass dieser im Rahmen eines oder mehrerer Proberitte durch den Nutzer überprüft und bestätigt wurde. Wenn das Pferd bisher keinen Pass gegangen ist, aber Passveranlagung hat, dann muss das genau so rein. Wenn es zwar in der Gruppe ins Gelände geht, aber nicht alleine, dann muss das genau so da rein. Das Problem hier ist der Begriff "zugesicherte Eigenschaften".
Eignung und Einsetzbarkeit ist z.B. „zum Zwecke der Freizeitreiterei einsetzbar“. Hier stehen ebenfalls zugesicherte Eigenschaften. Wenn man also rein schreibt „zum Zwecke der Turnierreiterei einsetzbar“ und das Pferd kriegt auf Turnieren nur einen Herzinfarkt nach dem anderen, dann kann der Nutzer diese zugesicherte Eigenschaft nicht nutzen und hat ggf. Ansprüche auf Schadenersatz.
Last but not Least sollte man unbedingt einen Passus hinzufügen, dass die hier beschriebene Beschaffenheit sich aufgrund der Haltung, Fütterung, Umgang und Ausbildung durch den Nutzer verändern kann und der Eigentümer in der Zeit der Überlassung KEINEN Einfluss auf diese Dinge hat. Der Nutzer übernimmt die gesamte Verantwortung über die Entwicklung des Pferdes während der Nutzungsdauer. Man sollte Schadensersatzansprüche oder Wertausgleich an den Nutzer ausschließen, wenn eine beschriebene Eigenschaft während der Nutzung nicht besteht.
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