Auto + Hänger Gewichtskombi

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sacramoso
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von sacramoso »

Stellt sich mir die Frage: Wenn Anhängerfahrten mit Pferd (vor allem regelmäßig) erforderlich sind: wo ist das Problem den entsprechenden Führerschein zu machen?
Persönlich bin ich sogar der Meinung wenn ich ein Pferd habe muß ich in der Lage sein es zu transportieren und sei es nur im Notfall in die nächste Klinik.
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
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Sanojlea
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Sanojlea »

Schnucke hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 17:53 Naja, das Problem liegt darin selbst wenn es in deinen Augen sinnbefreit ist, wenn Du die Gewichtsvorgaben mißachtest, und ein Gespann fährst, daß nicht den Beschränkungen des B Führerscheins entspricht ist das Fahren ohne notwendige Fahrerlaubniss!
:shock: Da steht doch ganz klar: MIT DEM passenden FS.
Die Regelung vom der ich, wie sich jetzt her rausgestellt hat, nur dachte es gäbe sie hatte mit dem FS auch absolut nichts zu tun!
Da wäre es darum gegangen dass statt dem tatsächlichen Gewicht, das zulässige Gesamtgewicht das aus den Papieren ersichtlich ist gilt. Gut... Wenn ich so drüber nachdenke schützt das auch keinen vor der Gefährdung einer Überladung, macht daher für Kontrollen wenig Sinn und bringt keine Arbeitserleichterung für die jenigen die kontrollieren. Denn auch wenn man dann den 1,7t Hänger brav am Auto fährt das 1,8t ziehen darf könnte der Hänger ja immer noch überladen sein...
"Ich will alles daran setzen und mein Bestes geben, damit diese Pferde in ihrem freundlichen Wesen gut über mich urteilen und damit Harmonie walte, getragen vom Einvernehmen zwischen zwei Lebewesen."
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Sanojlea
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Sanojlea »

sacramoso hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 18:08 Stellt sich mir die Frage: Wenn Anhängerfahrten mit Pferd (vor allem regelmäßig) erforderlich sind: wo ist das Problem den entsprechenden Führerschein zu machen?
Persönlich bin ich sogar der Meinung wenn ich ein Pferd habe muß ich in der Lage sein es zu transportieren und sei es nur im Notfall in die nächste Klinik.
Der FS steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht rein um das fehlende Zugfahrzeug! Selbst wenn ich den BE mache habe ich im Notfall kein Auto dass den Hänger den ich leihen muss ziehen kann! Und (sorry) aber ich kann mir grade kein Zugfahrzeug kaufen UND den BE oder eher den B96 machen. Und dann am besten noch einen Hänger kaufen...
Mit dem B FS darf man sehr wohl Pferde transportieren! Man braucht nur ein passendes Auto! Und darum ging es hier. Irgendwann kaufe ich mir mein Traumauto mit dem kann ich dann mit dem B locker Pferde ziehen und wenn ich mag und Geld habe mache ich einen der Hänger FS. Bis dahin werde ich jetzt zusehen dass ich meine Pferde auf die Waage bekomme denn die Chancen stehen gut dass ich sie ziehen/fahren kann mit meinem "neuen" Auto.
Wenn der Hänger zwischen 500 und 680kg hat und Mogli max. 520kg *Edit: Wenn der Hänger nur 500kg hat darf Mogli mehr wiegen! kann ich zumindest immer eines meiner Ponys fahren! Mogli ist 1,50 und Araber-WB Mix der wird irgendwas um den Dreh wiegen... Ayla hat auf jeden Fall unter 400kg, vermutlich etwas über 300kg auf etwa 1,32m und der Kleine max. 300kg, ich schätze ihn auf ~250kg.
Ayla und den Kleinen darf ich also einzeln in jedem handelsüblichen Pferdehänger mit meinem FS und dem Chevrolet fahren!
Chevrolet hat 1250kg Leergewicht und 1200kg Anhängerlast.
XL Hänger hat 800kg leer.
FS darf ich 3,5t mit bewegen.
Beispielrechnung:
800kg Hänger + 380kg Pony = 1180kg Gesamtgewicht Anhänger
Darf das Auto bewegen.

1250kg + 1180kg Hänger = 2.430kg da ist also noch Luft um mich, Gepäck und Beifahrer ins Auto zu packen bis die 3,5t oder das zulässige Gesamtgewicht des Autos erreicht sind.
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von ehem User »

Ja, aber da muss dann eben im Papier auch stehen, dass der Hänger ein Gesamtgewicht von 1.2t oder so hat :-n
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Sanojlea
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Sanojlea »

snöflingan hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 19:01 Ja, aber da muss dann eben im Papier auch stehen, dass der Hänger ein Gesamtgewicht von 1.2t oder so hat :-n
Nein, genau das dachte ich ja bis heute! Stimmt aber laut meiner Inetrechere heute nicht.
Siehe z.B.:
http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm

Die erbetenen Quellen zu der anderen Regelung habe ich nicht finden können.
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Schnucke »

Darum geht es, siehe Link mit Bildchen von LuJu
Bei einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf das
zulässige Gesamtgewicht (zGG) von PKW und Anhänger 3.500 kg
nicht übersteigen und das Leergewicht des PKW´s muss immer größer
sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser
wird gewertet, als wäre er beladen, unabhängig von der tatsächlichen
Ladung!
Wieviel wiegt das Auto leer, mit wieviel KG ist der Hänger voll eingetragen. Den Lancetti 1,6lhab ichmit 1250kg Leergewicht gefunden, hat der Hänger mehrals 1250kg zul. GG eingetragen darfst du NICHT mit FS B fahren egal wie wenig du geladen hast.
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Sanojlea
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Sanojlea »

snöflingan hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 19:01 Ja, aber da muss dann eben im Papier auch stehen, dass der Hänger ein Gesamtgewicht von 1.2t oder so hat :-n
Oder konkreter: Ich dachte es würde das zulässige Gesamtgewicht gelten, aber es gilt das realistische Gewicht das Fahrzeug und Hänger in dem Moment haben.
Kann also auch passieren dass ich das ganze (allein im Auto) fahren darf, mein Freund (allein im Auto) aber nicht weil seine zusätzlichen kg zu meinen (ca 56kg ich ü 100kg er) die Grenze sprengen.
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Sanojlea »

:patsch:
Mist die Datei war noch am laden und dann habe ich sie vergessen!
Jetzt hab ich es endlich! Die Regelung gibt es also und sie bezieht sich auf den Führerschein! Gut, das macht nichts dann darf nämlich meine Freundin den Hänger mit dem Auto fahren! Das ist völlig okay. Ich kann dann immer noch mit dem kleinen Anhänger Heu und Wasser fahren, das ist schon mal eine rießen Entlastung!

Irgendwann kann ich mir dann einen Hänger kaufen und den ablasten, oder ein anderes Auto kaufen oder beides.
Kann man eigentlich einen von z.B. 1,7t auf 1,4t abgelasteten Hänger auch wieder auf 1,7t zurück schreiben lassen? Wenn man dann irgendwann ein anderes Auto/FS hat...
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von ehem User »

Sano, pass auf mit solchen Links... Ganz, ganz viele wissen hier nicht richtig Bescheid. Bei uns in der Schweiz ist es noch komplizierter, selbst die Strassenverkehrsämter bringen es gern durcheinander. Aber im Zweifelsfall gilt das Gesetz und ich bin mir fast sicher, dass das in CH und D gleich ist: Es gilt das "theoretische" Gesamtgewicht des Hängers, was zusammen mit dem ebenfalls theoretischen Gesamtgewicht des Autos unter 3.5t bleiben muss.
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Re: Auto + Hänger Gewichtskombi

Beitrag von Lewitzer Flummi »

Darf man mit dem heutigen B Führerschein eigentlich Pferdeanhänger mit Tandemachse fahren oder muss man dazu einen extra Schein/Prüfung machen?

Ich finde das ja ehrlich gesagt einerseits in Ordnung, dass heute mehr geguckt wird, wer die größeren Sachen fahren darf bzw.ob der es kann.
Dadurch, dass ich in den 90er Jahren schon den Klasse 3 gemacht habe und vor 1979 oder 1980 geboren bin, darf ich nicht nur ohne Zusatzprüfung unseren Bus plus 1,5 er oder auch 2er Pferdeanhänger fahren. Ich darf durch das Studium und einen einfachen Zettel vom Prüfungsamt sogar die richtig großen landwirtschaftlichen Maschinen über 7,5 to fahren.... Plus vollem Anhänger mit Tandemachse hatten die gern ein Kampfgewicht weit jenseits der 20 to. Alles mit ursprünglich FS Klasse 3 = Pkw bis maximal 7,5 to. :irre:
Zum Glück war ich da anfangs recht vorsichtig unterwegs und es ist nie was auf der Straße passiert (am Feldrand dafür zwei mal einen Maschendrahtzaun ein Stück weg rasiert mit der Scheibenegge, davon einmal der vom Betrieb) . :lol:
Maximal ein paar einzelne verlorene Zwiebeln, was mich maßlos geärgert hat...
Liebe Grüße
Die Flummis

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