Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Moderator: Stjern

Reitmaus
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Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von Reitmaus »

Es betrifft nicht mein Pferd und nicht meinen Stall, es betrifft auch keinen konkreten Fall, sondern ist so eine allgemeine Überlegung für eine Situation, die in vielen Ställen mal eintreten könnte.

Also die hypothetische Situation : ein Pferdebesitzer hat sein Pferd in einem Stall in Vollpension eingestellt. Der Besi ist Single und Einzelgänger, hat nur oberflächliche Kontakte, aber anscheinend keinen Freundeskreis. Nun landet der Besi im Krankenhaus, ist wochenlang nicht ansprechbar. Unterdessen passiert dem Pferd was, - schlimme Verletzung oder schwere Kolik o.ä. Wäre der Besi ansprechbar, könnte er entscheiden ob OP oder erlösen. Vielleicht möchte er selbst bei schlechten Chancen es zumindest versuchen, das Pferd zu retten, und das Geld dazu hätte er auch. Vielleicht möchte er dem Pferd eine OP angesichts des fortgeschrittenen Alters des Tieres aber auch nicht mehr antun, und bezahlen könnte er es auch nicht, und wäre für Erlösen.

Nun ist der Besi aber nicht verfügbar. Angehörige, die entscheiden können, hat er auch nicht, und Freunde, die er mit der Entscheidung beauftragt haben könnte, sind nicht zu ermitteln bzw vermutlich nicht vorhanden.

Wer hat nun die Pflicht, den TA zu rufen (und zu riskieren, die Kosten selber zahlen zu müssen?) und wer hat das Recht, über den Behandlungsweg des fremden Pferdes zu entscheiden?

Bitte jetzt nicht alle sagen "also ich hab meine Freundin/meine Eltern etc im Falle des Falles mit der Entscheidung beauftragt", denn es geht hier nur um den Fall, dass sowas vorab nicht festgelegt wurde. Und ob und wer über das Schicksal eines fremden Pferdes verfügen darf. Nicht nur bei o.g. schweren Zwischenfällen am Pferd, sondern auch bei Fällen, wo man im Zweifel ist, ob der TA gerufen werden sollte oder ob man das Pferd mit den Beschwerden "erstmal" weiter laufen lassen kann, in der (evtl vergeblichen) Hoffnung, dass der Besi bald Auskunft geben kann was getan werden soll.
Lisa-Marie

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von Lisa-Marie »

Hat der Stallbesitzer in dem Fall nicht als "Obhutgebender" ein gewisses Recht? Hm, Juristen vor :goforit:
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Biggi01
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von Biggi01 »

Bei schweren Fällen, die sofortiges Handeln erforderlich machen (Kolik, starke Schmerzen...) ist auf jeden Fall der Halter zuständig, also der, der das Pferd in seiner Obhut hat (Stallbesitzer in der Regel). Der muss sogar was unternehmen.
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november
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von november »

Biggi zustimm.

Bei uns steht sogar explizit im Einstellvertrag, dass der SB berechtigt ist, im Notfall Maßnahmen, die er für richtig hält zu ergreifen, wenn der Besitzer nicht erreichbar ist. Auch dass der Pferdebesitzer verpflichtet ist, diese zu zahlen ist dort festgehalten.

Unsere SB haben auch Kopien von allen Equidenpässen (dazu sind sie wohl verpflichtet) und haben mindestens in meinem Fall auch Zugriff auf das original, falls das Pferd transportiert werden muss.
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sacramoso
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von sacramoso »

november hat geschrieben:Biggi zustimm.

Bei uns steht sogar explizit im Einstellvertrag, dass der SB berechtigt ist, im Notfall Maßnahmen, die er für richtig hält zu ergreifen, wenn der Besitzer nicht erreichbar ist. Auch dass der Pferdebesitzer verpflichtet ist, diese zu zahlen ist dort festgehalten.

Unsere SB haben auch Kopien von allen Equidenpässen (dazu sind sie wohl verpflichtet) und haben mindestens in meinem Fall auch Zugriff auf das original, falls das Pferd transportiert werden muss.
:-n
So ist es, der SB hat die Hütepflicht für das Pferd und damit auch in letzter Konsequenz die Entscheidungsgewalt/ Verpflichtung den TA zu rufen, eine OP anzuordnen, etc.
In der Regel sind diese Dinge auch nochmal im Einstellervertrag geregelt.

(Wir hatten übrigens einen derartigen Fall vor ein paar Jahren, Besi auf Dienstreise in Südamerika und nicht erreichbar, Pferd mit Kolik in der Klinik.)
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von b.e.a.s.t »

Der/Die Stallbesi - bei mir steht das im Einstellvertrag
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von jella »

In meinem Fall würde das auch der SB machen.
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Svanur
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von Svanur »

november hat geschrieben: Bei uns steht sogar explizit im Einstellvertrag, dass der SB berechtigt ist, im Notfall Maßnahmen, die er für richtig hält zu ergreifen, wenn der Besitzer nicht erreichbar ist. Auch dass der Pferdebesitzer verpflichtet ist, diese zu zahlen ist dort festgehalten.
Jap, stand bei uns im alten Stall ähnlich im Vertrag.
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von Reitmaus »

Habt ihr eurem SB irgendwelche "Richtlinien" vorgegeben, z.B. dass bei einer schweren Verletzung mit minimalen Heilungschancen trotzdem erstmal alles versucht werden soll, oder dass einem alten Pferd nicht noch eine OP mit monatelangem Boxenknast angetan werden soll, o.ä? Oder habt ihr keinen Einfluss darauf, in welcher Richtung im Falle des Falles entschieden werden sollte?
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november
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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Beitrag von november »

Nein, nichts vorgegeben. Das liegt allein in seinen Händen. ich vertraue ihm und seiner Frau da aber, zumal ich ja durch den Vertrag verpflichtet bin, die Kosten zu tragen. Wir reden aber ziemlich viel miteinander, daher schätze ich, dass die beiden in etwa wissen, was in meinem Sinne ist. Was im Sinne des Pferdes ist, können sie mit Sicherheit gut einschätzen.
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