Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Moderator: Sheitana

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Scheckenfan
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Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von Scheckenfan »

Hier sind doch so viele kluge Menschen - vielleicht könnt ihr mir helfen.

Wir haben einen Offenstall, den wir in Haltergemeinschaft betreiben. Allerdings ist es keine 'reine' Haltergemeinschaft, denn die Stallmiete geht von jedem einzeln an den Bauern, das gesamte Management des stalls machen wir einsteller aber gemeinsam, teilen heu- und materialkosten. Wir entscheiden auch, wer einzieht, schalten die Anzeigen, etc. Der SB stellt wirklich nur das Gelände.

Nun haben wir eine Einstellerin in unserer Gruppe, der wir aus verschiedensten Gründen den Auszug nahegelegt haben. Sie will das Pferd wohl eh verkaufen.
Jetzt ist sie aber seit einer Woche quasi untergetaucht :oerks: - meldet sich nicht auf Nachrichten, geht nicht ans Telefon, war nicht mehr beim Pferd, macht ihre stalldienste nicht mehr, und kommt auch nicht zu Terminen mit Kaufinteressenten.
Ich hab stark die Befürchtung, dass das Pferd bei uns 'hängen' bleibt. :shifty: der ist nämlich nebenbei auch nicht fit.

Wir haben mit ihr keinen schriftlichen Vertrag, der SB schon. Mit dem werd ich mal sprechen, dass er ihr kündigt. Aber vor die Tür setzen, können wir das Pferd ja eh nicht. :-(

Was können und müssen wir tun? Will nicht später dastehen und feststellen ich hätte jetzt irgendwas schriftlich niederlegen müssen...

Danke euch.
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sacramoso
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von sacramoso »

Scheckenfan hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 07:53
Wir haben mit ihr keinen schriftlichen Vertrag, der SB schon. Mit dem werd ich mal sprechen, dass er ihr kündigt. Aber vor die Tür setzen, können wir das Pferd ja eh nicht. :-(

Was können und müssen wir tun? Will nicht später dastehen und feststellen ich hätte jetzt irgendwas schriftlich niederlegen müssen...

Danke euch.

Entscheidend ist die vertragliche Grundlage, wer hier mit wem einen Vertrag mit welchen Rechten und Pflichten hat.

Deinen Zeilen entnehme ich, daß jeder von euch einen eigenen Einstellervertrag mit dem SB hat? Und darin ist dann vermutlich geregelt, daß ihr euch selbst um das Management (füttern, misten, etc.) kümmert?

Diesen Sachverhalt vorausgesetzt habt das Problem nicht ihr, sondern der SB. Er muß den Vertrag kündigen, er hat ggf. das Recht das Pferd zu pfänden wenn nicht bezahlt wird und er ist auch verantwortlich das Pferd durchzufüttern wenn die Besitzerin abtaucht. Zumindest so lange bis er es gepfändet hat und verkauft.
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A.Z.
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von A.Z. »

Moment - voraus gesetzt es ist ein Einstellvertrag mit dem Stallbetreiber. So wie ich Scheckenfan verstehe, wird nur die Fläche gemietet. Da geht der Betreiber evtl. keine sonstigen Verpflichtungen ein.

Mal davon ab, dass es tierschutzrelevant ist, ein Tier nicht zu versorgen. Aber das würde dann wohl gegen die Haltergemeinschaft genau so gelten, wie gegen den Vermieter der Fläche.

Ich würde ihr auf jeden Fall jetzt schriftlich zustellen und zwar von allen Mithaltern unterschrieben, dass ihr das (mündlich geschlossene) Vertragsverhältnis der Haltergemeinschaft zum - gefühlt ist eine Frist von 4 Wochen üblich - auflöst und sie auffordert, das Pferd zu entfernen. Das sollte ihr gleichzeitig mit der Kündigung des Eigentümers der Fläche zugehen, denke ich.
Viele Grüße Angela

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Scheckenfan
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von Scheckenfan »

Na, dass wir das Pferd versorgen steht außer Frage, das mag sich ja keiner ansehen. Noch ist es auch 'nur' ne knappe Woche, die sie sich nicht meldet. Aber wegen einiger Vorkommnisse rechne ich derzeit mal mit dem schlimmsten :azuck:

Schriftliche Kündigung von beiden Seiten, geht klar!
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sacramoso
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von sacramoso »

A.Z. hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 09:46 Moment - voraus gesetzt es ist ein Einstellvertrag mit dem Stallbetreiber. So wie ich Scheckenfan verstehe, wird nur die Fläche gemietet. Da geht der Betreiber evtl. keine sonstigen Verpflichtungen ein.

Das war eben meine Frage, wer hier mit wem welches Vertragsverhältnis hat, daraus leitet sich dann auch ab wer wem kündigen darf/ muß. Also: seid ihr rechtlich tatsächlich eine Haltergemeinschaft, oder seid ihr Einsteller?
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A.Z.
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von A.Z. »

Scheckenfan hat geschrieben: [...]die Stallmiete geht von jedem einzeln an den Bauern, das gesamte Management des stalls machen wir einsteller aber gemeinsam, teilen heu- und materialkosten. Wir entscheiden auch, wer einzieht, schalten die Anzeigen, etc. Der SB stellt wirklich nur das Gelände.
:nix: Da stellt sich mir die Frage, ob der Stallbetreiber vertraglich irgend etwas mit der Versorgung der Pferde zu tun hat nicht mehr.
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Equester
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von Equester »

Ein mündlich geschlossener Mietvertrag geht - sofern man ihn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich fixiert - in einen unbefristeten Vertrag zu gesetzliche Bedingungen über. Ein Einstellervertrag hat vor dem Gesetz - genauso wie ein Pachtvertrag (der aber noch gesonderte Rechte im Gesetz verankert hat) den Wert eines Mietvertrages und ist diesem gleichzustellen. Das bedeutet, ihr müsst erst einmal genau definieren, was ihr da überhaupt für eine Konstellation habt.
Gibt es feste Regeln, die jeder in der Haltergemeinschaft einzuhalten hat, sind die Kosten für jeden Halter geklärt und sind diese ausdrücklich bei Aufnahme in die Gruppe besprochen worden? Wenn ja, gelten diese Abmachungen für den nunmehr unbefristeten Vertrag und sollten in der Kündigung - die übrigens nur zu gesetzlichen Zeiten = 3 Monate zum Monatsende - Erwähnung finden. Das sollte von allen in der Haltergemeinschaft unterschrieben werden oder aber die Halter setzen einen von Euch als Bevollmächtigten ein, der Nachweis für die Bevollmächtigung ist der Kündigung beizufügen.
Ich vermute, der SB hat eine Art Pachtvertrag geschlossen, dieser muss er dann ebenfalls zu den gesetzlichen Fristen kündigen. Ich nehme an, sie zahlt nicht mehr? Dann wird es schwierig, wer darf/muss das Pferd als Gegenwert behalten und somit versorgen? Übrigens, einfach mal so verkaufen, wenn die Miete nicht eingeht, ist rechtlich gesehen Diebstahl ;), es sei denn (und auch das kann vor Gericht kritisch betrachtet werden) es wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart, dass das Pferd als Gegenwert zur Miete verkauft werden darf. Bei allen Verträgen, die ich bisher gesehen habe, wo der SB mal eben den Daumen auf´s Pferd wegen Nichtzahlung legen wollte, ist der SB damit vor Gericht gescheitert, also Vorsicht mit solchen Aktionen . Für eine Pfändung - und nichts anders ist der Einbehalt des Pferdes - benötigt man einen Titel. Den bekommt man nur bei Gericht und zur Pfändung braucht man einen Gerichtsvollzieher. Ich wage mal ganz vorsichtig zu bezweifeln, dass das Pferd so viel Wert hat, um die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zu decken und dann auch noch genug übrig bleibt, um die offene Stallmiete und die Kosten für die Versorgung zu decken, mal abgesehen davon, dass man dann erst mal nur das Pferd hat, aber noch lange keinen Käufer. Sprich, man muss mit den Gerichtskosten inkl. Gerichtsvollzieher in Vorleistung gehen. Dazu muss aber vorab der Wert des Pferdes geschätzt werden, weil sich danach die Gerichtskosten richten, ein Gutachter macht nix umsonst.........
Sofern das Pferd quasi geteilt wird zwischen SB und euch, muss euch theoretisch der SB die Hälfte vom Unterhalt dazugeben und ihr ihm die Hälfte der anfallenden Pacht.

Also die Sache ist sehr schwierig und gepflastert mit Ärger. Ich würde folgenden Weg gehen (Adresse ist hoffentlich bekannt?)
Der SB muss seinen Vertrag kündigen. Fristlos geht erst, wenn 3 Mieten nicht eingegangen sind, man kann aber fristlos mit dem Vermerkt "hilfsweise fristgerecht" kündigen mit der Aufforderung, das Pferd abzuholen. Kosten die bis zur Abholung entstehen werden der bereits offenen Summe hinzugefügt. Dann hat man im schlimmsten Fall eben die 3 Monate. Gleiches muss von euch erfolgen, sprich die Haltergemeinschaft muss gekündigt werden, gleiches Muster wie SB. Aber beide (SB und ihr) müsst in dem Kündigungsschreiben die Summe nennen um die es geht. Alles übrigens per Einschreiben, Nachweis per Einwurf, sonst holt die das Teil nicht ab und die Kündigung ist unwirksam.

Gleichzeitig würde ich der Besi einen Brief schreiben, in dem ihr vorschlagt, eine rechtlich sichere Vollmacht zu bekommen (inkl. aller Papiere für das Pferd), was euch berechtigt, einen Käufer zu finden und die Termine mit Interessenten in ihrem Namen abzuwickeln. Der Kaufpreis wird dann mit den angelaufenen Kosten (theoretisch steht euch als Haltergemeinschaft auch noch ein Gegenwert für die Pflege zu) abrechnen und wenn was übrig bleibt, der Besi geben.

Besser wäre, wenn einer von Euch sie versucht persönlich zu sprechen (zu Hause besuchen) und eine tragbare Vereinbarung treffen kann.

Ach so, ich würde spätestens jetzt mit allen Haltern einen Vertrag abschließen, dass so etwas für die Zukunft nicht mehr passieren kann.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
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A.Z.
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Re: Rechtliches - Haltergemeinachaft und Kündigung

Beitrag von A.Z. »

Einstellvertrag = Mietvertrag würde ich mal so nicht stehen lassen. Das ganze Gerangel darum ist hier:
https://pferderecht-beratung.de/einstel ... onsvertrag
ziemlich gut dargestellt.

Da es hier aber mit dem Eigentümer der Fläche tatsächlich ein reiner Mietvertrag ist (keine Versorgung vereinbart), hat der drei Monate :patsch:

Nichts desto trotz würde ich jetzt zusehen, dass beide Seiten (Stallbetreiber + Stallgemeinschaft) schriftlich zum selben Termin kündigen um eine Grundlage für weitere Schritte zu schaffen.
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