Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Moderator: Sheitana

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Cat_85
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Cat_85 »

Equidenpass
Der Hauptverantwortlichen ist eine Kopie des Equidenpasses zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich beim Pferd um ein Schlachtpferd handeln, sind die jeweiligen Eintragungen im Equidenpass vom Halter selbständig vorzunehmen und zu überwachen. Dem Verpächter des Offenstalls ist ebenfalls eine Kopie des Equidenpasses auszuhändigen
Vom Hörensagen kenne ich es so, das bei nur einem Schlachtpferd auf dem Hof die Medikamentengaben des gesamten Stalls aufgezeichnet werden müssen. Deshalb wird bei unserem Hof kein Schlachtpferd aufgenommen. :nix:
Liebe Grüße von Silvia und Lady.

:giraffe:
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Biggi01
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Biggi01 »

Nein, Stallbuch führen (über Medikamentengabe) muss man nur für Schlachtpferde. Man ist aber als Stallbesitzer dafür verantwortlich, dass das korrekt gemacht wird.
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Cat_85
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Cat_85 »

Biggi01 hat geschrieben: Di 27. Feb 2018, 21:46 Nein, Stallbuch führen (über Medikamentengabe) muss man nur für Schlachtpferde. Man ist aber als Stallbesitzer dafür verantwortlich, dass das korrekt gemacht wird.
Und dazu geben die Stallbetreiber sicher keine Lust. 8-)
Liebe Grüße von Silvia und Lady.

:giraffe:
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A.Z.
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von A.Z. »

Ich glaube, das wissen viele Stallbetreiber noch nichtmal. :whistle:
Und ich möchte nicht wissen, wie viele Tierärzte das auch nicht interessiert. Meiner hat noch nicht ein Mal nach dem E-Pass oder der Einordnung meines Pferde gefragt.
Nur gut, dass ich ein ehrlicher Besitzer bin und mein Pferd niemals an entsprechender Stelle verkaufen würde, wenn es vorher Medikamente bekommen hat.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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anouk
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von anouk »

Biggi01 hat geschrieben:Nein, Stallbuch führen (über Medikamentengabe) muss man nur für Schlachtpferde. Man ist aber als Stallbesitzer dafür verantwortlich, dass das korrekt gemacht wird.
Echt? Ups... Das ist mir komplett neu :shy: ist das Bundesland unterschiedlich? Oder bundeseinheitliche Regel?
grüßele anouk :schaf:
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A.Z.
Zentaur
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von A.Z. »

Verordnung des Bundesrates klingt verdächtig nach bundeseinheitlich.

Guck mal HIER
Viele Grüße Angela

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anouk
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von anouk »

:blumen: danke
grüßele anouk :schaf:
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Sanojlea
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Sanojlea »

Klingt soweit echt gut dein Vertrag!
Das Einzige wo ich jetzt drüber gestolpert bin (außer deinem süßen "recheln" vom Heu, wo ich vielleicht im Hochdeutsch ohne l bleiben würde :) ) ist dieser Abschnitt:
.. stellt das Pferd ... ab ... auf ... im Rahmen einer von beiden Parteien jederzeit monatlich zu Monatsende kündbaren Unterpachtverhältnis ein und wird somit Teil der Haltergemeinschaft
Bedeutet das dass einer von Beiden z.B. am 25. Mai kündigen und Ende Mai ausziehen kann?
Das fände ich sehr heftig, grade für den Einsteller! Da er dich ja nie rauswerfen kann ist das für dich ja sehr angenehm da du unangenehme Personen sofort los werden kannst! Aber ich würde aus purer Angst diesen Vertrag so nie unterschreiben! Denn wo soll ich mit meinem Pferd denn hin wenn du mich so plötzlich raus wirfst? Da hätte ich total Angst um Wohl und Sicherheit meines Tieres! Für mich wäre das der Grund absagen zu müssen und es würde mir vermutlich das Herz brechen wenn alles andere toll wäre, aber das ginge auf Grund meines Verantwortungsgefühls nicht! Was wäre wenn ich so schnell nicht mal einen Notfallplatz finden würde? Oder wenn ich mein Pferd dann (je nachdem wo ihr lebt ist das recht wahrscheinlich- bei uns eher unwahrscheinlich GsD) über Wochen oder Monate in eine Box sperren müsste? Wenn ich keinen Offenstall finden könnte, dann würde ich versuchen mein Pferd zu verkaufen um es da raus zu holen!...
Du merkst vielleicht was für einen Alptraum das auslösen kann... Zumindest eine kleine Frist sollte man zum Wohl der Tiere immer gewähren! Lieber beiße ich mal noch 4 Wochen in den sauren Apfel als dem schuldlosen Pferd eines anderen das anzutun...
"Ich will alles daran setzen und mein Bestes geben, damit diese Pferde in ihrem freundlichen Wesen gut über mich urteilen und damit Harmonie walte, getragen vom Einvernehmen zwischen zwei Lebewesen."
Reitmeister Nuno Oliveira
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-Tanja-
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von -Tanja- »

@Sanojlea: Nein, das heißt, es gibt einen Monat Kündigungsfrist. Wollte man am 30.04. gehen, kündigt man spätestens am 30.03. ;) Ich kann Deine Bedenken verstehen, kenne das allerdings meistens anders herum, daß nämlich die Einsteller je nach Gusto mal schnell mit ihrem Pferd verschwinden, ohne vorher gekündigt zu haben.

Jedenfalls: wir haben nun einen Einsteller, der Vertrag ist gemacht, wir sind nun eine Woche zusammen, Pferd und Besitzer und auch ich und mein Hafi fühlen uns mit der Situation sehr wohl. Die Jungs passen prima zusammen, es gibt keine Blessuren oder Macken.
Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
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eifelreiter
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Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von eifelreiter »

Alles Gute für euch und einen tollen Start in die gemeinsame Zukunft! Ich habe mal quer gelesen , da ich auch in einer Haltergemeinschaft bin. Allerdings etwas komplizierter ;) , wir teilen uns auch Pferde.
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