Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Moderator: Sheitana

Benutzeravatar
-Tanja-
Nachwuchspferd
Beiträge: 586
Registriert: Do 14. Jun 2012, 15:48
Wohnort: Roundabout Karlsruhe
Kontaktdaten:

Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von -Tanja- »

Ich betreibe seit fast 18 Jahren einen eigenen kleinen Offenstall für meine beiden Pferde. Nun überlege ich, noch einen Einsteller aufzunehmen. Dies soll aber nicht im Rahmen eines Pensionsvertrags erfolgen, sondern wie eine Haltergemeinschaft ausgelegt sein. Ich möchte hieran nichts verdienen, aber die Stallarbeit und Kosten sollen natürlich nach Köpfen der Pferde geteilt werden.

Gibt es hier ähnliche Konstellationen? Wie habt Ihr das geregelt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen? Ich dache an eine Art Stallordnung, in der alles Grundlegende festgehalten ist (wieviele Stalldienste, wie wird der Stall gesäubert, wie/wann werden die Pferde gefüttert, Teilung der Kosten). Ich möchte dennoch Hauptverantwortliche und was den Stall an sich angeht Weisungsberechtigte bleiben, um nicht irgendwann plötzlich selbst vor die Tür gesetzt werden zu können (von den bereits erbrachten Leistungen über die Jahr habe ich auch finanziell immens viel in den Offenstall investiert).

Würde mich über Ideen oder Tipps freuen.
Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
Benutzeravatar
sacramoso
Einhorn
Beiträge: 5221
Registriert: Mi 2. Jan 2013, 19:42
Wohnort: München

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von sacramoso »

Ich schmeiß jetzt einfach mal ein paar Gedanken dazu hier rein:

1. Immer eine schriftliche Vereinbarung treffen
Was auch immer du mit deinem Mithalter vereinbarst sollte schriftlich erfolgen und von beiden unterschrieben werden. Nur eine Stallordnung ist im Streitfall nicht wirklich rechtsverbindlich

2. Versicherung klären
Ich würde dringend dazu raten mit dem Versicherungsfachmann deines Vertrauens abzuklären wer, welche Risiken wie versichert/ versichern muß. Was deckt deine Haftpflicht im Zweifelsfall ab? Braucht ihr ggf eine gemeinsame Versicherung für die Haltergemeinschaft? etc.

3. Rechtliche Prüfung der Vereinbarung
Es kann nicht schaden einen gemeinsam erstellten Vertrag über die Haltergemeinschaft von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Immer daran denken, so lange alles gut läuft und nichts passiert ist alles schön, aber wenn´s dann kracht ist es sehr praktisch wenn eine hieb- und stichfeste Vereinbarung mit klaren Rechten und Pflichten vorliegt.

Szenarien an die man denken sollte:
Ein oder mehrere Pferde büchsen aus und verursachen einen Schaden - Wer haftet?
Ein Pferd wird krank, Besi nicht erreichbar - Wer ruft den Arzt, wer entscheidet ggf. über eine OP, wer trägt die Kosten?
Es gibt Ärger in der Haltergemeinschaft - Wer darf wen aus welchen Gründen zu welchen Konditionen "rauswerfen"?
Aufteilung der Stallarbeit - Was passiert wenn einer keine Zeit/ Lust für die Stallarbeit hat, im Urlaub, Krankheitsfall? Wer ist ggf. für die Organisation einer Vertretung verantwortlich?
Fremdreiter, Mitreiter - Wie sieht es mit Reitbeteiligungen, Mitreitern, etc aus? Was ist wenn auf einmal dutzende fremde Leute im Stall rumlaufen?

Das sind mal Punkte die mir auf die Schnelle so einfallen, gibt bestimmt noch mehr...
Als Gott erfuhr daß Reiten nur für die Besten ist erschuf er noch Fußball :dance1:
Benutzeravatar
squirrel
Lehrpferd
Beiträge: 3453
Registriert: Mo 21. Mai 2012, 09:11

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von squirrel »

Wenn man sich nicht kennt, finde ich eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll.

Ich habe mit einer Freundin ne Haltergemeinschaft. Wir teilen Arbeit und Kosten nach Anzahl der Pferde, haben aber nix schriftlich. Ich habe das letzte Wort, weil ich den Stall gebaut habe. Ich könnte sie auch raus schmeißen, was ich aber nicht tun würde!
Gelegentlich gehen wir uns zwar mal auf die Nerven, aber wir wussten auf was wir uns miteinander einlassen. Immerhin kennen wir uns schon seit 15 Jahren, hatten nur pferdetechnisch nicht wirklich was miteinander zu tun.
Benutzeravatar
Cate
Pegasus
Beiträge: 18657
Registriert: Di 15. Mai 2012, 08:40
Wohnort: Unterfranken

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Cate »

Ich schreib jetzt mal ganz unsortiert was mir dazu einfällt....bin aber kein Jurist :-D

Gehört dein OS dir? Oder ist er gepachtet? Oder gemietet? (Wer zahlt die BG für die Fläche?)
Falls es nicht dein Eigentum ist, brauchst du vermutlich das Einverständnis deines Verpächters/Vermieters. Falls die Neue ebenfalls einen Vertrag mit dem Verpächter/Vermieter schliesst, besteht die Möglichkeit, dass sie dich rausekelt, ja. Da wäre evtl. ein "Untermietvertrag" sinnvoll.

Bei einer Haltergemeinschaft wird normalerweise keiner zum Tierhüter für den jeweils anderen, insofern reicht die normale Tierhalterhaftpflicht.
Stolperfalle ist die Betriebsnummer und die TSK, falls das nicht über den Verpächter läuft, unbedingt getrennt machen!

Ganz wichtig ein separates Konto, auf das die Unkostenbeteiligung pro Pferd gezahlt wird. Ob ein monatlicher Abschlag oder nur, wenn Kosten anfallen, ist egal. Wichtig ist, dass du die anteiligen Kosten für deine Pferde auch dorthin überweist.

Weiter ganz wichtig eine schriftliche Vereinbarung, in der genau bezeichnet wird wer und was. Also z. B. "....Haltergemeinschaft zwischen xyz und zyx zum Zwecke, gemeinsam die Pferde A, B und C zu halten und zu versorgen. ....Die anfallenden Kosten werden anteilig aufgeteilt und auf das Konto....gezahlt. Es handelt sich um rein privat genutzte Pferde und es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht (wichtig für BG und FA!). Die notwendigen Arbeiten werden in anteiligen Stalldiensten nach Absprache abgeleistet..."

Ich würde in dieser Vereinbarung weiterhin genau festhalten, um welche Pferde es sich handelt, dass jeder für die Unterhaltskosten seines Pferdes incl. Futter, Tierarzt, Hufpflege u Versicherung selbst aufkommt.
Ihr solltet die anfallenden Kosten möglichst genau auflisten - Pacht, Wasser, Strom, Mistentsorgung, Weidepflege, Heu, Einstreu werden anteilig geteilt, plus ein kleiner Obulus für Instandhaltung/Reparaturen/Ersatz, Kraft- und Mineralfutter besorgt jeder selbst.
Bei der Arbeit ebenfalls genau auflisten was wann gemacht werden muss - morgens oder abends, ein- oder zweimal täglich, wöchentlich, monatlich, saisonal. Für die benötigte Zeit wirst du Erfahrungswerte haben (für die anfallenden Kosten dito) und dann macht ihr einen möglichst gerechten wöchentlichen oder monatlichen Dienstplan.

Aufpassen muss man einfach bisschen, dass niemand einen deutlichen Vorteil hat - da wird schnell Gewinnerzielungsabsicht unterstellt - und keiner von euch wie ein "Angestellter" des anderen wirkt.
Sonst fällt mir grade nicht dazu ein :breitgrins2:
Es ist sinnvoll, sich mit dem Üben anzufreunden, denn man wird weit mehr Zeit mit Üben verbringen als damit, perfekt zu sein - Maren Diehl

Was wir sehen, hängt hauptsächlich davon ab, wonach wir suchen - Sir John Lubbock :puppy: :puppy:
Benutzeravatar
november
Pegasus
Beiträge: 12866
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 09:54

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von november »

Es gibt irgendwo einen Vordruck für Haltergemeinschaften, ich hatte das mal bestellt, weil wir eine Haltergemeinschaft hatten und nichts schriftlich festgehalten haben. Das hat sich später als sehr schlecht heraus gestellt (wie man sich eigentlich hätte denken können).
Leider weiß ich nicht mehr, woher ich da shatte und habe es inzwischen auch weitergegeben. Könnte von der FS gewesen sein ("Freizeit im Sattel"), das wäre blöd, denn die gibt es ja nicht mehr. Aber vielelicht einfach mal googeln, das gibt es eventuell ja auch woabders her. Ob man es dann alles so übernimmt, kann man ja dann sehen. Als Anregung ist es sicher nicht schlecht.
Little by little, one travels far.
Love, Trust and a little Pixiedust
Benutzeravatar
Muriel
Schulpferd
Beiträge: 942
Registriert: Di 15. Mai 2012, 09:30

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Muriel »

Niemand kann dich rauswerfen wenn du als Hauptmieter irgendwo drin stehst. Soweit käms ja noch oO Etwas anders ist die Sachlage, wenn man gemeinschaftlich etwas mietet/pachtet und beide als Vertragsnehmer drin stehen.
"Gegen Zielsetzungen ist nichts einzuwenden, sofern man sich dadurch nicht von interessanten Umwegen abhalten lässt."
M. Twain
Benutzeravatar
tara
Einhorn
Beiträge: 8709
Registriert: Di 15. Mai 2012, 11:44

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von tara »

Ich hatte seinerzeit einen Stellplatz für Selbstversorger angeboten.
50€ monatlich für Dach über dem Kopf und Pachtzuschuß. KF mußte selbst besorgt werden, Heu wurde gemeinschaftlich besorgt und die Kosten geteilt. Stalldienst (misten, füttern) im wöchentlichen Wechsel. Reparaturkosten wurden umgelegt. Ich hatte nie Probleme mit meinen Einstellern.
Liebe Grüße
tara
☮️ 🇺🇦 🇮🇱

Ändere deine Einstellung zu den Menschen, und die Menschen ändern ihre Einstellung zu dir.
Samy Molcho



Let's go Polo
Benutzeravatar
Equester
Pegasus
Beiträge: 17309
Registriert: Di 15. Mai 2012, 08:52

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Equester »

Auch wenn Du nichts daran verdienen willst, würde ich den/die Neue nur als Einsteller aufnehmen. Eben zum Selbstkostenpreis und unter Auflage von bestimmten Arbeiten, die abgestimmt werden. Wenn Du das seit 18 Jahren alleine machst, wirst Du ganz bestimmt konkrete Vorstellungen davon haben, wie es läuft. Wenn Du jemanden mit Mitbestimmungsrecht zu (fast) gleichen Teilen aufnimmst, könnte es passieren, dass Du Dich in Dauerschleifen bewegst, weil alles diskutiert wird.

Du bestimmst, die Regeln sind klar und wem es gefällt, der darf für kleines Geld kommen. Das schießt ja nicht aus, dass Du Verbesserungsvorschlägen gegenüber offen bist. Mein SB läßt uns sehr freie Hand, was die Wahl der Miteinsteller angeht, aber die Regeln bei uns sind klar (und mit dem SB abgestimmt), wir hatten diverse Interessierte, die hatten wirklich sehr bunte Ideen, was man so machen kann (von 10 cm Minimum Maschenweite bis hin zur Nutzung von Wiese und Unterstand :augenroll: ). Sachen, die wir so ganz sicher nicht wollten und ich diskutiere das auch nicht mehr, das habe ich durch und brauche es nicht noch mal. Entweder die Leute finden es gut, wie es bei uns läuft, dann passen sie, oder nicht, dann sind wir schlicht der falsche Stall :nix: . Man glaubt es kaum, aber wir haben so eine sehr stabile und sehr gut funktionierende Stallgemeinschaft hergestellt, wobei wir immer offen für Verbesserungsvorschläge sind, die die grundsätzliche Versorgung der Pferde nicht verändert.
wir machen aus :hm: ein :dafuer2:
Benutzeravatar
Avaris
Schulpferd
Beiträge: 876
Registriert: Do 13. Jun 2013, 07:24

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von Avaris »

Ich stand mit meinem Wallach nun schon in einigen Haltergemeinschaften und habe gelernt, dass es mit den Leuten steht und fällt. Wenn da nur einer schon nach kurzer Zeit "aus der Reihe schlägt", haben alle anderen ein Problem. Ich würde auf jeden Fall die folgenden Punkte schriftlich festhalten und von allen unterzeichnen lassen:

1. Du hast das letzte Wort was Entscheidungen betrifft (möglichst noch genauer: haltungstechnische Entscheidungen, stalltechnische Entscheidungen, Futter, etc. pp.?)
2. Wie oft, an welchen Tagen, zu welcher Uhrzeit (falls nötig, zum Beispiel wenn der Dienst nur 1x tgl. erledigt wird ist es echt blöd, wenn an Tag A von Person X um 7 Uhr morgens abgeäppelt wird, und an Tag B von Person Y um 20 Uhr - Person Y hat dann nämlich die Arbeit von beinahe 2 Tagen zu erledigen) etc. pp. ist der Stalldienst zu erledigen und (wichtig!!!): Was gehört alles dazu? Dabei würde ich möglichst genau sein. "Wasser machen" hat einen echt breiten Auslegungsspielraum - "Wasserbottiche säubern und komplett befüllen" ist da schon besser, nur so als Beispiel
3. Wie organisiert ihr euch, wenn einer für den Dienst ausfällt

Es gäbe noch viel mehr, aber mit diesen Punkten kann man echt auf die Nase fallen, wenn einer dabei ist, der schnell keine Lust mehr auf die Arbeit hat.
In guten Gemeinschaften sind das natürlich Punkte, die selbstverständlich sind und gut funktionieren...ich habe es aber auch schon anders erlebt, und das wird S E H R anstrengend für alle anderen.
Benutzeravatar
-Tanja-
Nachwuchspferd
Beiträge: 586
Registriert: Do 14. Jun 2012, 15:48
Wohnort: Roundabout Karlsruhe
Kontaktdaten:

Re: Vereinbarungen Haltergemeinschaft

Beitrag von -Tanja- »

Merci für die vielen Anregungen.

Es geht mir vor allem darum, daß ich keine Haftung für das fremde Pferd z. B. im Rahmen einer Hüteversicherung übernehmen will. Gem. Rücksprache mit meiner Versicherung kann ich das im Rahmen einer nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichteten Haltergemeinschaft regeln, wobei klar sein muß, daß auch keine Dienstleistung gegen Bezahlung erbracht wird. Sonst gibts versicherungsrechtlich gegebenenfalls Probleme, ebenso evtl. mit der BG oder dem Finanzamt.

Ich hab im www mal was gefunden, das auch viele Eurer Tipps berücksichtigt. Ich hab das noch ein wenig umgeschrieben und bin noch immer am Austüfteln (es fehlt hier und da noch ein wenig was, z. B. dass das aktuelle Stallequipment sich in meinem Besitz findet, ich das auch zur Verfügung stelle und wenn hierauf Ersatzanschaffungen notwendig werden, z. B. ein Mistboy, ein Besen o. ä., diese dann auch bei Auszug des Einstellers bei mir verbleiben, es sei denn, es sind Anschaffungen, die der Einsteller speziell für sein Pferd getätigt hat oder die in so erheblichem Umfang sind, daß ich sie gegebenenfalls bei Auszug des Einstellers teilweise rückvergüte). Außerdem werde ich das ganze auch einem befreundeten Rechtsanwalt für Pferderecht vorlegen.

Grob sieht das ganze so aus:

Stallordnung und Bedingungen
der Haltergemeinschaft

Allgemeines:
Die Robusthaltung (Offenstallhaltung) ... besteht aus einer Haltergemeinschaft.
Hauptverantwortliche und Ursprungsbetreiberin ... ist ..., der die Pferde ... und ... gehören.
.. stellt das Pferd ... ab ... auf ... im Rahmen einer von beiden Parteien jederzeit monatlich zu Monatsende kündbaren Unterpachtverhältnis ein und wird somit Teil der Haltergemeinschaft.

Bedingungen im Einzelnen:

Stallarbeit und Fütterung
Die Grundkosten betragen derzeit pro Pferd ... EUR/Monat und werden vom Verpächter des Offenstalls gegenüber den Haltern festgelegt. Die Grundkosten sind monatlich im Voraus an ... zu bezahlen, die diese insgesamt für die Haltergemeinschaft an den Verpächter des Offenstalls weiterleitet. Hierin enthalten ist der Offenstallplatz selbst, die Mistentsorgung, Wasser und das Mulchen der Weiden. Diese Grundkosten fallen auch bei zeitweiliger Abwesenheit des Pferdes (Kurse, Klinikaufenthalte, Urlaub, etc.) an.
... hat, basierend auf 14 Stalldiensten/Woche (d. h. zwei Stalldienste/Tag, jeweils morgens und abends), fünf Stalldienste zu übernehmen, ... übernimmt neun Stalldienste. Hierbei ist der Offenstall und der gesamte Paddock/Trailweg sowie im Sommer die Weiden abzusammeln, verwehtes Heu zusammenzurecheln, gegebenenfalls zu fegen und die Pferde und Katzen zu füttern und zu tränken. Das Füttern erfolgt morgens bis spätestens 9 Uhr (Heu und Kraftfutter) und abends ab 17 Uhr (Heu und Kraftfutter). Im Krankheitsfall oder vor Urlaubsantritt hat ein jeder sich rechtzeitig um eine Vertretung zu kümmern. Die nach Absprache zu absolvierenden Stalldienste und die Vertretung sind im Stalldienstplan zu vermerken.
Das Kraftfutter für die individuelle Fütterung des Pferdes hat jeder Halter selbst zu beschaffen und in einer Futtertonne zu lagern. Das zu fütternde Kraftfutter ist vom Halter in vorbereiteten Portionen bereit zu legen. Es wird aus dem Pferd umzuhängenden Futtereimern gefüttert. Das benötigte Heu wird für alle Halter gemeinschaftlich eingekauft (derzeit ... EUR/Quaderballen). Die Kosten hierfür werden gleichmäßig nach Köpfen der Pferde aufgeteilt. Das Füttern des Heus erfolgt ab lib aus den dafür aufgestellten Futterraufen/Heunetzen/Heutonnen. Aus diesem Grund ist eine prozentuale Aufteilung der Heukosten nicht möglich. In den Sommermonaten stehen die Pferde tagsüber je nach Bewuchs und Begehbarkeit auf der Weide.
Sollten zusätzliche Arbeitseinsätze, zu denen unter anderem Aufräum- und Reparaturarbeiten (z. B. Säubern der Tränkebecken und Futterraufen, Geradeziehen des Sandes im Paddock, Nachsäen der Weiden, Austausch Koppelpfosten, Reinigung des Trailwegs, etc.) gehören, anfallen, wird dies von allen Mitgliedern unserer Haltergemeinschaft geleistet.

Putzplatz, Sattelkammer, Garten, Reitwiese, Müll
Es ist von jedem Halter darauf zu achten, dass der Putzplatz, die Sattelkammer und der Garten sauber gehalten werden, d. h. jeder räumt nach Benutzung den Mist seines Pferdes sowie Haare u.s.w. selbst weg. Jeder Halter hat auf sämtliche seiner Sachen selbst zu achten. Bei Diebstahl oder Verlust wird keine Haftung übernommen. Der anfallende Müll ist von jedem Halter selbst zu entsorgen, d. h. wieder mitzunehmen. Evtl. anfallender Sondermüll ist von jedem Halter selbst zu entsorgen. Die zur Verfügung stehende Reitwiese ist von Pferdekot sauber zu halten, verwendetes Equipment ist nötigenfalls wieder wettersicher zu verstauen.

Wurmkuren
Die Pferde werden selektiv, d. h. nur nach vorheriger Kotprobe (3x/Jahr) entwurmt. Es wird lediglich die Winter-Wurmkur in Dezember/Januar standardmäßig verabreicht. Hierfür wird jeweils ein Termin festgelegt, an dem die Halter die Kotproben nehmen bzw. den Pferden die Wurmkur verabreicht wird (sofern zusätzlich zum Januar notwendig). Die Kosten für die Kotproben/die Wurmkur trägt jeder Halter selbst.

Fremde Personen und Tiere
Das Mitbringen von Hunden sowie Freunden bzw. Verwandten, Bekannten und Kindern erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden jeglicher Art, die durch die freilaufenden Pferde und Hunde verursacht werden, erfolgt keine Haftungsübernahme. Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden.

Schlüssel
Jeder Halter bekommt einen Schlüssel für Tore und Sattelkammer. Bei Austritt aus der Haltergemeinschaft ist der Schlüssel wieder auszuhändigen. Es ist auf keinen Fall gestattet, einen Nachschlüssel ohne Absprache selbst zu fertigen. Für Reitbeteiligungen oder Pferdepfleger besteht die Möglichkeit, einen Ersatzschlüssel fertigen zu lassen.

Reitbeteiligungen, Pferdepfleger
Alle hier aufgeführten Bedingungen sind vom Halter an seine Reitbeteiligungen bzw. Pferdepfleger weiterzugeben.

Sonstige Kosten
Sollten Anschaffungen notwendig werden wie Stallzubehör, Besen, Mistboy, Nachsaat, Dünger, Sand, Weidezaun nebst Batterie, Stromgerät, Heunetze, Einstreu, Koppelpfosten o. ä. (Aufzählung nicht abschließend) werden die hierfür anfallenden Kosten nach Köpfen der Pferde unter den Haltern aufgeteilt.

Pferdehaftpflichtversicherung
Jeder Halter ist verpflichtet, für sein Pferd eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Nachfrage einmal im Jahr eine Kopie seiner Pferde-Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Equidenpass
Der Hauptverantwortlichen ist eine Kopie des Equidenpasses zur Verfügung zu stellen. Sollte es sich beim Pferd um ein Schlachtpferd handeln, sind die jeweiligen Eintragungen im Equidenpass vom Halter selbständig vorzunehmen und zu überwachen. Dem Verpächter des Offenstalls ist ebenfalls eine Kopie des Equidenpasses auszuhändigen.

Schlussklausel
Der Halter erklärt sich mit Unterzeichnung mit diesen Bedingungen einverstanden und wird sie nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Halterbedingungen, kann es von Seiten der Hauptverantwortlichen zur Kündigung des abgeschlossenen Einstellvertrages kommen.
Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
Antworten