rechtliches - pferd überlassen

Moderator: Stjern

ehem User

Re: rechtiches - pferd überlassen

Beitrag von ehem User »

danke euch. ich werd mich dann einfach mal mit der versicherung in kontakt setzen.

edit: in meiner halter-haftpflicht sind reitbeteiligungen und fremdreiter mitversichert - damit wäre das klar, oder?
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Hina_DK
Einhorn
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Re: rechtliches - pferd überlassen

Beitrag von Hina_DK »

Ja, damit ist das dann auch abgedeckt.
Viele Grüße
Hina

Probiers mal mit Gemütlichkeit
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A.Z.
Sleipnir
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Re: rechtliches - pferd überlassen

Beitrag von A.Z. »

Ja bitte - Versicherungsfragen bitte immer mit der Versicherung klären. Zu "Damit ist das abgedeckt." würde ich mich als Dritter nicht hinaus lehnen. Was im einzelnen abgedeckt ist, kann nur die Versicherung selber sagen.

Bei der Tierhalterhaftpflicht für mein Pferd bin ich z.B. nichtmal selber Versicherungsnehmer sondern mein Mann. Aber versichert sind Schäden, die durch Pferd X an Dritten passieren - Tierhalterhaftpflicht.


So wie schon erklärt wurde - das was du vor hast, ist eigentlich keine klassische Überlassung, sondern eher eine Dauerpflegebeteiligung.
Ich braucht also "nur" noch fest legen, wer was wann in Abstimmung mit wem tun, lassen, entscheiden und nicht entscheiden darf.
Das alles am besten genauestens schriftlich, damit jeder im Falle von Missverständnissen rechtlich sicher ist.
Viele Grüße Angela

Oh Großer Geist, hilf mir, nie über einen anderen Menschen zu urteilen, bevor ich nicht zwei Wochen lang in seinen Mokassins gelaufen bin. (Lachender Fuchs, Sioux-Häuptling)

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ehem User

Re: rechtliches - pferd überlassen

Beitrag von ehem User »

ok, danke euch.
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