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Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 20:07
von Cate
Der SB ist als Tierhalter auf jeden Fall auch für das Tierwohl verantwortlich, insofern ja.
Er müsste ein Pferd ja auch weiterhin füttern u versorgen, ggfs. auch TA und Hufbearbeitung zahlen wenn der Besitzer nicht mehr zahlt.


Edit - wir haben in unserem Einstellvertrag auch so einen "Tierarztparagrafen", war auch bei kleineren Sachen schon sehr nützlich. Denn der Pferdebesitzer ist garantiert grad in Urlaub oder sonstwie nicht erreichbar, wenn sein Pferd was hat...

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 10:12
von Schattenstern
Ich habe meiner SB die Tierärztin meines Vertrauens genannt und ihr die Telefonnummer gegeben (steht im Einstellvertrag). Und diese TÄ lasse ich im Zweifelsfall entscheiden, wenn ich nicht verfügbar bin.

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Mo 2. Jan 2017, 23:06
von Trixi J
puhh.... ich mag mir ja eigentlich nicht gerne Sorgen machen über Dinge, die nicht aktuell sind....aber wenn ich jetzt anfange nachzudenken... hat hier jemand auch Haltergemeinschaften?

Ich hab einen Teil meines Stalles untervermietet. Wir helfen uns gegenseitig mit Fütterung, Wasser und Heu auffüllen, aus, aber jeder kümmert sich um seine Pferde. Dazu hab ich eine Einstellerin, und 3 Ponies, die mir zusammen mit 2 Freundinnen gehören. Bei unseren eigenen Pferden ist alles geklärt, jeder kann in Notsituationen entscheiden, was zu tun ist.

Bei den " fremden" Pferden gibt es eine Liste mit den entsprechenden TA und natürlich haben wir alle Handy Nrn... aber wenn es jetzt einen aktuen Notfall geben würde und ich die Besitzer der anderen Pferde nicht erreichen würde?? Klinik ja nein, OP ja/nein, lebensverlängernde Massnahmen ja/nein.. Uff. So oft kommt dass ja im Handy Zeitalter nicht vor, dass man jemand garnicht erreicht. Bei Auslandsaufenthalten haben wir es immer so gemacht, dass jemand vor Ort benannt wurde,der entscheiden sollte.

Aber wenn ich mir jetzt überlege, ich hab da ein "Untermiet" Pferd mit akuter Kolik, die Besitzerin ist nicht zwar nicht im Urlaub, aber nicht erreichbar, was mache ich dann? Klar, Pferd versorgen, TA rufen, alles kein Problem, aber Entscheidungen über Kliniktransport und OP treffen???

An alle Selbstversorger in Haltergemeinschaft , wie macht ihr dass???

Lg, Trixi

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Di 3. Jan 2017, 07:48
von Biggi01
Grade in kleineren Stallgemeinschaften kann man das doch besprechen? Also die Richtung: "TA holen und Notversorgung", oder "alles, was geht, um den Pferd zu helfen" oder manchmal eben auch "den TA, den man kennt und vertraut, im Notfall entscheiden lassen".

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Fr 13. Jan 2017, 13:43
von Sunny77
Bei uns steht das auch im Einstellvertrag. Die SB darf entscheiden, jeder kann maximale Behandlungskosten im Vertrag angeben. Zum Beispiel habe ich eingetragen, dass die SB bis 1000€ Kosten frei über jeden TA-Einsatz entscheiden kann. Das sie dies in meiner Abwesenheit immer im Sinne des Pferdes entscheidet ist mir klar, aber ich kenne sie auch schon 10 Jahre. Wenn der TA sagt, dass jede Hilfe zu spät kommt, hat sie auch die Erlaubnis diese letzte Entscheidung für mich zu fällen.

Re: Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?

Verfasst: Fr 13. Jan 2017, 21:40
von minchen
Das mit den ganzen Vollmachten und Verfügungen ist seit dem Tod meines Opas im letzten Jahr auch häufig Thema bei uns....und bei mir hängen eben auch 3 Ponys (eines davon verhaltensgestört, eines mit Hufrehe und eines schon fast 22) und ein Pferd mit dran, die ich in Eigenregie halte. Ich bin zwar erst 21, aber passieren kann ja immer was.
Bei einem Arbeitskollegen meines Stiefvaters war es so, dass dieser aus irgendwelchen Gründen (ich glaube Schlaganfall) ein Pflegefall wurde. Blöderweise hatte er vorher nichts schriftlich geregelt und es wurde ein Vormund vom Gericht gestellt, obwohl er verheiratet war. Seine Frau durfte nichts selber entscheiden und konnte so z.B. 14 Jahre lang das gemeinsame Haus nicht verkaufen und musste ALLES mit dem gerichtlichen Vormund absprechen.

Bei mir würden ganz klar erst mal meine Eltern (und da wahrscheinlich eher mein Vater) die Versorgung übernehmen, mein Stiefvater würde alle laufenden Kosten (Pacht, Hufschmied, Heu etc.) begleichen. Aber eine Dauerlösung habe ich nicht.Wahrscheinlich würden sie die Pferde abgeben. Das würde dann wohl an meiner Mutter hängen bleiben, sie weiß auch ziemlich genau, was ich mir für meine Pferde wünschen würde und kennt sich aus unseren Tierschutzzeiten auch gut mit der Vermittlung von Tieren aus. Also die würden nur in vernünftige Hände kommen.

Meine Große zu vermitteln dürfte nicht so das Problem sein und mein Hufrehe-Shetty und mein alter Wallach könnte man vielleicht noch irgendwo als Beisteller oder auf einem Gnadenhof unterbringen.

Aber mein verhaltensgestörtes Pony macht mir Sorgen: ihn würde ich so nicht guten Gewissens weiter vermitteln können (und meine Mutter auch nicht), da er schon mehrmals z.B. Menschen (vorzugsweise Kinder) und Hunde angegriffen hat. Wäre er nicht, könnte auch meine Mutter die anderen Pferde versorgen (die macht das viel ordentlicher als mein Vater, hat aber berechtigterweise großen Respekt vor o.g. Pony).

Momentan spielt meine Hufpflegerin mit dem Gedanken, ihn zu übernehmen. Sie wäre die Einzige, die ich kenne, der ich ihn zu trauen würde. Sie ist sehr konsequent und lässt sich von ihm nicht so leicht verunsichern wie ich. Das wäre genau das Richtige für ihn. Aber das steht alles noch nicht fest....

Sollte ich mal ins Koma fallen oder aus welchen Gründen auch immer keine Entscheidungen in Bezug auf die Pferde treffen können, würde das auch meine Mutter übernehmen. bei ihr weiß ich, dass sie alles gut durchdenkt und ähnlich tickt wie ich, was z.B. OP`s oder Einschläfern angeht.

Schriftlich festgehalten ist (noch) nichts, aber wir wollen uns demnächst mal hinsetzen und das alles klären, auch in Bezug auf uns (Patientenverfügung, Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht, Testament etc.).

Hoffen wir einfach mal, dass wir uns zwar alle gut, aber vollkommen umsonst vorbereiten!