Wer ist für Entscheidungen bezügl. des Pferdes zuständig, wenn der Besitzer nicht verfügbar ist?
Verfasst: Do 15. Dez 2016, 21:25
Es betrifft nicht mein Pferd und nicht meinen Stall, es betrifft auch keinen konkreten Fall, sondern ist so eine allgemeine Überlegung für eine Situation, die in vielen Ställen mal eintreten könnte.
Also die hypothetische Situation : ein Pferdebesitzer hat sein Pferd in einem Stall in Vollpension eingestellt. Der Besi ist Single und Einzelgänger, hat nur oberflächliche Kontakte, aber anscheinend keinen Freundeskreis. Nun landet der Besi im Krankenhaus, ist wochenlang nicht ansprechbar. Unterdessen passiert dem Pferd was, - schlimme Verletzung oder schwere Kolik o.ä. Wäre der Besi ansprechbar, könnte er entscheiden ob OP oder erlösen. Vielleicht möchte er selbst bei schlechten Chancen es zumindest versuchen, das Pferd zu retten, und das Geld dazu hätte er auch. Vielleicht möchte er dem Pferd eine OP angesichts des fortgeschrittenen Alters des Tieres aber auch nicht mehr antun, und bezahlen könnte er es auch nicht, und wäre für Erlösen.
Nun ist der Besi aber nicht verfügbar. Angehörige, die entscheiden können, hat er auch nicht, und Freunde, die er mit der Entscheidung beauftragt haben könnte, sind nicht zu ermitteln bzw vermutlich nicht vorhanden.
Wer hat nun die Pflicht, den TA zu rufen (und zu riskieren, die Kosten selber zahlen zu müssen?) und wer hat das Recht, über den Behandlungsweg des fremden Pferdes zu entscheiden?
Bitte jetzt nicht alle sagen "also ich hab meine Freundin/meine Eltern etc im Falle des Falles mit der Entscheidung beauftragt", denn es geht hier nur um den Fall, dass sowas vorab nicht festgelegt wurde. Und ob und wer über das Schicksal eines fremden Pferdes verfügen darf. Nicht nur bei o.g. schweren Zwischenfällen am Pferd, sondern auch bei Fällen, wo man im Zweifel ist, ob der TA gerufen werden sollte oder ob man das Pferd mit den Beschwerden "erstmal" weiter laufen lassen kann, in der (evtl vergeblichen) Hoffnung, dass der Besi bald Auskunft geben kann was getan werden soll.
Also die hypothetische Situation : ein Pferdebesitzer hat sein Pferd in einem Stall in Vollpension eingestellt. Der Besi ist Single und Einzelgänger, hat nur oberflächliche Kontakte, aber anscheinend keinen Freundeskreis. Nun landet der Besi im Krankenhaus, ist wochenlang nicht ansprechbar. Unterdessen passiert dem Pferd was, - schlimme Verletzung oder schwere Kolik o.ä. Wäre der Besi ansprechbar, könnte er entscheiden ob OP oder erlösen. Vielleicht möchte er selbst bei schlechten Chancen es zumindest versuchen, das Pferd zu retten, und das Geld dazu hätte er auch. Vielleicht möchte er dem Pferd eine OP angesichts des fortgeschrittenen Alters des Tieres aber auch nicht mehr antun, und bezahlen könnte er es auch nicht, und wäre für Erlösen.
Nun ist der Besi aber nicht verfügbar. Angehörige, die entscheiden können, hat er auch nicht, und Freunde, die er mit der Entscheidung beauftragt haben könnte, sind nicht zu ermitteln bzw vermutlich nicht vorhanden.
Wer hat nun die Pflicht, den TA zu rufen (und zu riskieren, die Kosten selber zahlen zu müssen?) und wer hat das Recht, über den Behandlungsweg des fremden Pferdes zu entscheiden?
Bitte jetzt nicht alle sagen "also ich hab meine Freundin/meine Eltern etc im Falle des Falles mit der Entscheidung beauftragt", denn es geht hier nur um den Fall, dass sowas vorab nicht festgelegt wurde. Und ob und wer über das Schicksal eines fremden Pferdes verfügen darf. Nicht nur bei o.g. schweren Zwischenfällen am Pferd, sondern auch bei Fällen, wo man im Zweifel ist, ob der TA gerufen werden sollte oder ob man das Pferd mit den Beschwerden "erstmal" weiter laufen lassen kann, in der (evtl vergeblichen) Hoffnung, dass der Besi bald Auskunft geben kann was getan werden soll.