Hallo,
kennt sich hier jemand einigermaßen rechtlich mit Einstellverträgen aus? Es geht darum, dass ich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende habe, diese aber nicht einhalten möchte, da Sachen, die mir versprochen wurden (aber leider nicht explizit im Vertrag festgehalten sind), von Seiten der SB nicht eingehalten werden. Hier hätte ich gerne eine Einschätzung, wie gut meine Chancen stehen, dass ich im Zweifelsfall Recht bekomme. Näheres möchte ich hier nicht öffentlich schreiben. Falls mir jemand helfen will, bitte per PN bei mir melden.
Grüße
Steffi
Einstellvertrag
Moderator: Stjern
Re: Einstellvertrag
Hallo Steffi,
Es besteht immer ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Vertragsgrundlage wegfällt - Du also Dein Pferd verkaufst oder es verstirbt. Ein anderweitiges Kündigungsrecht gibt es nur, wenn es vertraglich vereinbart ist. Wenn also im Vertrag nix drin steht hast Du schlechte Chancen.
Mängel müßte man (wie in einem Mietvertrag) schriflich anzeigen und mit einer Frist zur Behebung anmahnen. Wird der Mangel nicht abgestellt, kannst Du Dir bei der 2. Mahnung eine fristlose Kündigung als "letzte Maßnahme" vorbehalten, sofern der Mangel bis zur 2. Frist auch nicht abgestellt ist. Aber mal ehrlich - wer schreibt so korrekte Briefe und wartet ggf. 4 Wochen auf Behebung eines Mangels?
Etwas, das Dir VERSPROCHEN wurde (mündlich) und nicht schriftlich festgehalten wurde - wohlmöglich noch ohne Zeugen - da hast Du allerdings 0 Chance das "rechtlich durch zu bekommen".
Andererseits - 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende ist doch völlig fair. Ich würde kündigen und am gleichen Tag ausziehen - das schlimmste, was passieren kann, ist das Du einen Monat doppelt zahlst. Wenn es auf dem Hof, wo Du bist, so schlimm ist, dann sollte es Dir das Wert sein.
Es besteht immer ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Vertragsgrundlage wegfällt - Du also Dein Pferd verkaufst oder es verstirbt. Ein anderweitiges Kündigungsrecht gibt es nur, wenn es vertraglich vereinbart ist. Wenn also im Vertrag nix drin steht hast Du schlechte Chancen.
Mängel müßte man (wie in einem Mietvertrag) schriflich anzeigen und mit einer Frist zur Behebung anmahnen. Wird der Mangel nicht abgestellt, kannst Du Dir bei der 2. Mahnung eine fristlose Kündigung als "letzte Maßnahme" vorbehalten, sofern der Mangel bis zur 2. Frist auch nicht abgestellt ist. Aber mal ehrlich - wer schreibt so korrekte Briefe und wartet ggf. 4 Wochen auf Behebung eines Mangels?
Etwas, das Dir VERSPROCHEN wurde (mündlich) und nicht schriftlich festgehalten wurde - wohlmöglich noch ohne Zeugen - da hast Du allerdings 0 Chance das "rechtlich durch zu bekommen".
Andererseits - 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende ist doch völlig fair. Ich würde kündigen und am gleichen Tag ausziehen - das schlimmste, was passieren kann, ist das Du einen Monat doppelt zahlst. Wenn es auf dem Hof, wo Du bist, so schlimm ist, dann sollte es Dir das Wert sein.
Re: Einstellvertrag
Ich hab zwei Monate Kündigungsfrist und zahle nun doppelt Stallmiete weil ich zu lange gebraucht habe um einen neuen Stall zu finden Über nur einen Monat hätte ich mich sehr gefreut, ich finde das äusserst fair. Ich hatte auch Gründe zu gehen die, ich sagmal mit "schlechter Stallführung" zu tun hatten aber die habe ich nichtmal erwähnt bei der Kündigung, ich wollte aber auch im Frieden da raus.
"Ich will alles daran setzen und mein Bestes geben, damit diese Pferde in ihrem freundlichen Wesen gut über mich urteilen und damit Harmonie walte, getragen vom Einvernehmen zwischen zwei Lebewesen."
Reitmeister Nuno Oliveira
Reitmeister Nuno Oliveira
Re: Einstellvertrag
Ich hatte damals ne Mindestvertragslaufzeit von 6 Mon. und 3 Mon. Kündigungsfrist So einen Vertrag würde ich NIE wieder abschließen...
Aber was ist denn mit Leermiete ohne "Betriebskosten" wie Heu, Strom, Wasser, etc.??? Vielleicht ist das möglich?
Aber was ist denn mit Leermiete ohne "Betriebskosten" wie Heu, Strom, Wasser, etc.??? Vielleicht ist das möglich?
Re: Einstellvertrag
Wenn die Kündigungsfrist in deinem Verttrag so steht, dann gilt sie auch. Du musst sogar aufpassen, denn grundsätzlich hat der Stallbesitzer ein Pfandrecht auf dein Eigentum, falls du die Miete nicht zahlst. Die mesiten Dinge hierzu sind im BGB geregelt, ist aber bei Einstellverträgen nicht ganz einfach, weil da verschiedene Vertragsarten zusammen kommen (Miete, Verwahrung). Weitere Infos findest du hier